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Bernhardt/Gehb/Dautzenberg/Geis/Klöckner: Neue Regelungen zum Kreditverkauf schützen Verbraucher

Geschrieben am 19-06-2008

Berlin (ots) - Zum Abschluss der Gespräche zur Problematik der
Rechte der Verbraucher beim Verkauf von Krediten erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto
Bernhardt MdB, und der Sprecher der Arbeitsgruppe Recht, Jürgen Gehb
MdB, sowie die zuständigen Berichterstatter, Obmann im
Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB, Norbert Geis MdB und die
Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Julia Klöckner MdB:

Kredite stellen immer ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen
Kunden und Bank dar. Die vermehrt vorgetragenen Sorgen der Bankkunden
bei Verkauf von Krediten nehmen wir sehr ernst. Daher haben wir uns
in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner für ausgewogene
Maßnahmen ausgesprochen, um die Transparenz bei Verkauf des Kredites
und die Rechte der Kreditnehmer zu erhöhen. Die Verbraucher werden z.
B. künftig besser vor Zwangsvollstreckungen in ihre Grundstücke
geschützt. Damit wird ein umfassender Schuldnerschutz erreicht.

Die Übertragung von Kreditportfolien als betriebs- und
volkswirtschaftliches Instrument sollte nicht an sich in Frage
gestellt werden. Eine unnötige Erschwernis des Forderungsverkaufs
hätte letztlich negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die
Verbraucher, denn Kredite würden sich verteuern. Zudem würde die
Eigenkapitalentlastung der Banken erschwert, was zu einer Verknappung
und Verteilung des Kreditangebots führen könnte. Es darf nicht die
Hypothekenkrise, die ihren Auslöser in den USA durch zu leichtfertige
Kreditvergaben genommen hat, mit Kreditverkäufen zur Nutzung neuen
Eigenkapitals und zur Verbriefung von Forderungen in Deutschland
vermischt werden.

Wir haben uns daher nachdrücklich auf folgende Änderungen
geeinigt:

1. Vorvertragliche Informationspflichten zur Abtretbarkeit des
Immobilienkreditvertrags durch deutlich gestalteten Hinweis im
Vertrag;

2. Unwirksamkeit von AGB-Klauseln, mit denen der Kreditnehmer
einer Auswechselung des Vertragspartners zustimmt;

3. Verpflichtung des Darlehensgebers zu einem Folgeangebot bei
Ablauf der Zinsbindung oder einem Hinweis auf die Nichtverlängerung
des Vertrags drei Monate vor Vertragsablauf. Dem Verbraucher wird es
hierdurch ermöglicht, Vergleichsangebote für eine
Anschlussfinanzierung einzuholen;

4. Pflicht zur Anzeige der Abtretung/des Wechsels der
Darlehensgeber; gesetzliche Transparenzpflicht; keine Anzeigepflicht
wenn der bisherige Darlehensgeber im Verhältnis zum Darlehensnehmer
nach wie vor als einziger Ansprechpartner auftritt, also das sog.
Servicing beim urspr. Institut verbleibt;

5. Gesetzliche Regelung der Sicherungsgrundschuld in § 1192a Abs.
1 BGB - Einreden aus dem Sicherungsvertrag zwischen Eigentümer und
dem ursprünglichen Gläubiger sollen jedem neuen Gläubiger (ohne die
Möglichkeit gutgläubig einredefreien Erwerbs) dauerhaft
entgegengehalten werden können. Unberechtigte Vollstreckungen in das
Grundstück werden mit einem verschuldensunabhängigen
Schadensersatzanspruch drastisch sanktioniert;

6. Festschreibung im Bericht des Finanzausschusses, dass nach §
490 BGB stets die Belange der Kreditnehmer zu berücksichtigen sind,
es also keine Kündigungsmöglichkeit gibt solange der Kreditnehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Die Union zeigt mit diesen neuen Wegen, dass sie einen Finanzmarkt
anstrebt, auf dem Verbraucher und Banken auf Augenhöhe diskutieren.
Gleichzeitig lehnen wir übertriebene Maßnahmen, die den deutschen
Finanzplatz isoliert hätten, ab. Nun gilt es, verloren gegangenes
Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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