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Katja Kipping: Diese Blamage hätten sich Union und SPD ersparen können

Geschrieben am 19-06-2008

Berlin (ots) - "Diese Blamage hätten sich Union und SPD ersparen
können", kommentiert Katja Kipping die gestrige Entscheidung des
Bundessozialgerichts zur Anrechenbarkeit von Krankenhausverpflegung
auf die Regelleistungen bei Hartz IV. "Das Bundessozialgericht hat
rückwirkend bis 2007 zu einer Klage eines Betroffenen beschlossen:
Die Anrechnung der Verpflegung bei einem stationärem Aufenthalt auf
die Regelleistungen bei Hartz IV und die damit verbundene Kürzungen
der Regelleistungen an die Betroffenen entbehren einer rechtlichen
Grundlage." Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
weiter:

"Bereits im Dezember 2007 hatte DIE LINKE in einem Antrag die
sofortige Abschaffung des behördlichen Unrechts gefordert. Leider
wurde der Antrag von der Mehrheit im Bundestag abgelehnt - und das,
nachdem sogar der Petitionsausschuss seine Bedenken hinsichtlich der
rechtswidrigen Kürzungen von Leistungen erklärt hatte. Das zeigt die
Ignoranz der herrschenden schwarz-roten Koalition gegenüber dem
Recht.

Das Urteil des Bundessozialgerichts zeigt zudem, dass ein Satz
immer noch gilt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Klagen gegen
Hartz IV sind offensichtlich ein möglicher Weg, die herrschende
Willkür der großen Koalition zu begrenzen."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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