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Bernhardt: Bundesfinanzministerium erfüllt wesentliche Forderungen der Union

Geschrieben am 18-06-2008

Berlin (ots) - Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 erklärt der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

Der heute im Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines
Jahressteuergesetzes 2009 enthält eine Reihe von wichtigen und
begrüßenswerten Vorhaben wie z.B. den Ausschluss extremistischer
Vereine von der Gemeinnützigkeit, die steuerliche Abziehbarkeit von
Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine, die Verbesserung der
steuerlichen Haftungsregelung für Vereinsvorstände, die
Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen
Gesundheitsförderung oder auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer von
Ehegatten.

Besonders erfreulich ist, dass die Union bereits im Vorfeld des
heutigen Kabinettsbeschlusses wesentliche Forderungen durchsetzen
konnte.

Zum einen sind die Pläne des Bundesfinanzministeriums vom Tisch,
die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld vollständig zu streichen.
Auch künftig wird 30% des Schulgeldes für Privatschulen steuerlich
absetzbar sein. Aufgrund der EU-rechtlich vorgegebenen Ausweitung auf
Auslandsschulen ist zur Begrenzung der Steuerausfälle jedoch nunmehr
eine Höchstgrenze von 3.000 EUR für jedes Kind vorgesehen. Das heißt
also, dass Schulgeldzahlungen über 10.000 EUR pro Jahr nicht mehr
anteilig steuerlich geltend gemacht werden können. Die Union wird die
Auswirkungen einer solchen Begrenzung im Rahmen der parlamentarischen
Beratungen hinterfragen. Auch wird sich die Union in den
parlamentarischen Beratungen dafür einsetzen, dass die steuerliche
Absetzbarkeit des Schulgeldes auch bei berufsbildenden Schulen
weiterhin entsprechend möglich bleibt; hier sieht der Gesetzentwurf
bislang eine Streichung vor.

Zum anderen konnte die Union durchsetzen, dass die vom
Bundesfinanzministerium ins Auge gefasste Steuerpflicht für
Körperschaften bei Erträgen von Streubesitzbeteiligungen nicht
Gegenstand des Regierungsentwurfs wurde. Der vom
Bundesfinanzministerium geplante Vorstoß hatte zu einer erheblichen
Verunsicherung der deutschen Wirtschaft geführt. Die Union
verschließt sich hier keineswegs einer sachgerechten Prüfung
EU-rechtlicher Vorgaben. Für Schnellschüsse besteht derzeit aber
überhaupt kein Anlass. Hier gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor
Schnelligkeit.

In den nun anstehenden Beratungen nach der parlamentarischen
Sommerpause wird die Union sämtliche Maßnahmen einer gewissenhaften
Prüfung unterziehen und sich überall dort, wo es erforderlich wird,
für weitere Verbesserungen und Ergänzungen einsetzen. Zu nennen sind
hier beispielsweise
- die angemessene Einbeziehung von Factoring/Leasing in das sog.
Bankenprivileg bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen,
- die Aufhebung des Organschaftsverbots bei Lebens- und
Krankenversicherungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen,
- im Nachgang zum REITs-Gesetz insbesondere die Lösung der
Doppelbesteuerung bei vorbelasteten Ausschüttungen,
- die Stärkung der privaten Altersvorsorge durch eine Verbesserung
der steuerlichen Rahmenbedingungen bei langfristigen Sparplänen,
- die weitere Absenkung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung des
pauschalierten Finanzierungsanteils bei Immobilienmieten zur Stärkung
insbesondere unseres innerstädtischen Handels.

Schließlich wollen wir die ersten Erfahrungen mit der neuen
Zinsschrankenregelung auswerten und ggf. erforderliche
Nachjustierungen prüfen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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