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LVZ: Bundesregierung bestätigt Tätigkeit von privaten US-Sicherheitsdiensten in Deutschland ohne ausgehandelten Rechtsstatus / Umstrittene Verhörpraktiken in Stuttgart sind eingeplant

Geschrieben am 17-06-2008

Leipzig (ots) - Die Bundesregierung hat, nach einem Bericht der
"Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) bestätigt, dass sie der
US-Armee die Tätigkeit zweier privatwirtschaftlicher
Dienstleistungsunternehmen ohne derzeit geklärten Rechtsstatus
gestattet hat. Bei den Dienstleistern handelt es sich um private
Sicherheitsdienste im Rahmen des in Stuttgart eingerichteten
Regionalkommandos "AFRICOM", das für die USA von Stuttgart aus den
Anti-Terrorkrieg in Afrika koordinieren und teilweise auch mit
Einsätzen durchführen soll. Die privaten Sicherheitsdienste haben,
nach US-Auffassung, das Recht zur drakonischen Verhörsituation, die
andernorts, auch nach bundesdeutschem Recht, als Folter gebrandmarkt
ist.
In Beantwortung entsprechender Fragen des CDU-Außenpolitikers Willy
Wimmer begründete der Staatsminister für Europa im Ministerium von
Frank-Walter Steinmeier (SPD), Günter Gloser, jetzt unter Verweis auf
noch aus besatzungsrechtlichen Zeiten stammende
Stationierungsverträge, dass "die in Deutschland stationierten
Streitkräfte der USA im Einvernehmen mit den deutschen Behörden durch
nichtdeutsche Unternehmen wirtschaftlichen Charakters unterstützt
werden" könnten. "Auf dieser Rechtsgrundlage hat Deutschland der
Tätigkeit von zwei Firmen für das für Afrika zuständige
Regionalkommando zugestimmt", so der deutsche Staatsminister. "Über
den Rechtsstatus der Zivilbediensteten hat die Bundesregierung noch
nicht abschließend entschieden. Eine Ausdehnung der Souveränität der
Vereinigten Staaten von Amerika auf deutsches Staatsgebiet erfolgt
nicht", betonte Gloser.
Die mit den privaten Sicherheitsdiensten der USA verbundenen "üblen
Erscheinungen", so Wimmer gegenüber der Zeitung, könnten für
Deutschland nur in Kauf genommen werden, "wenn dazu alle
internationalen Rechtsnormen auf den Kopf gestellt würden",
kritisierte Wimmer den zuständigen Bundesaußenminister. "Offenbar
bekennt sich Herr Steinmeier - entgegen allen Verträgen nach der
deutschen Wiedervereinigung über den Verbleib fremder Truppen auf
deutschem Territorium - zu der ,begrenzten Souveränität Deutschlands'
und dem Besatzungsrecht in Zusammenhang mit auf deutschem Gebiet
stationierten US-Truppen", bemängelte Wimmer. Steinmeier vertrete
damit "Gedanken, wie sie der US-Präsidentschaftskandidat McCain mit
seinen Ansichten zu US-Truppen in Japan und Deutschland sowie
demnächst Irak geäußert hat". Im Januar hatte McCain betont, es dürfe
für den Aufenthalt von US-Truppen unter anderem in Japan,
Deutschland, Südkorea und auch dem Irak "keinerlei Zeitlimit" geben.
AFRICOM-Befehlshaber, Viersternegeneral William E. Ward, hatte zuvor
bestätigt, dass wegen "personeller Überlastung" der US-Armee im
Rahmen des weltweiten Anti-Terrorkampfes für die
Terroristenbekämpfung in Afrika in Stuttgart auch "Spezialisten der
Military Professional Resources Incorporation", einer privaten
Sicherheitsfirma, zum Einsatz kommen. Damit wären auch Verhöre von
Gefangenen in Stuttgart vorprogrammiert.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/726 262 000


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