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Schmerzmittel mit Paracetamol werden teilweise rezeptpflichtig

Geschrieben am 16-06-2008

Berlin (ots) - Ab dem 1. April 2009 werden Schmerz- und
Fiebermittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig,
wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind.
Dieser neuen Regelung hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt.
"Richtig angewendet ist Paracetamol ein empfehlenswertes Schmerz- und
Fiebermittel und auch für Kinder weiterhin geeignet. Die Höchstdosis
darf aber nicht überschritten werden. Um Nebenwirkungen zu vermeiden,
sollten Patienten die Beratungsangebote der Apotheken noch besser
nutzen als bisher", sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer
Arzneimittel der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände.

Leberschäden sind möglich, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig
mehr als 10 bis 12 Gramm oder über einen längeren Zeitraum mehr als
7,5 Gramm Paracetamol täglich einnimmt. Diese Grenzwerte sind bei
Kindern geringer. Zudem ist Paracetamol in einigen
Kombinationsmedikamenten enthalten, es kann dadurch zu
unbeabsichtigten Überdosierungen kommen. Grundsätzlich sollten
Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht länger als drei Tage
hintereinander und nicht häufiger als an zehn Tagen pro Monat
eingenommen werden. Alle Schmerzmittel unterliegen aus Gründen des
Verbraucherschutzes der Apotheken- oder Verschreibungspflicht.
Außerdem wurden aus Sicherheitsgründen die offiziellen
Dosierungsempfehlungen für Paracetamol vor kurzem nach unten
korrigiert. Schulz: "Patienten sollten sich vor allem bezüglich der
richtigen alters- bzw. körpergewichtsabhängigen Dosis in der Apotheke
informieren."

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch
unter www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-134
Fax: 030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de


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