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Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Bayern - Akte geschlossen

Geschrieben am 13-06-2008

Berlin (ots) - Bundessozialgericht: Kündigung der
Versorgungsverträge war rechtswidrig

Seit 2001 versuchen die Landesverbände der Pflegekassen,
flächendeckende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorzubereiten und
durchzuführen. Zeitweise schien jedes Mittel recht zu sein, um das
Anliegen durchzusetzen. So wurde zahlreichen Einrichtungen selbst der
Versorgungsvertrag gekündigt, obwohl diese nur ihre begründeten
Zweifel an der geplanten Durchführung klären wollten. Die gebotene
juristische Auseinandersetzung mit diesem Vorhaben fand nun ihren
Schlusspunkt mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.
Juni.

Der Dritte Senat des Bundessozialgerichts knüpfte direkt an die
vorangegangene Rechtsprechung an, wonach eine
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei unter freien Wettbewerbsbedingungen
ausgehandelten Vergütungsvereinbarungen weitgehend entbehrlich sei.
Begründet wird die jetzige Entscheidung sowohl mit formalen als auch
mit inhaltlichen Aspekten. So wird z. B. klargestellt, dass der
vorgesehene Prüfauftrag weit über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen
einer solchen Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfung
hinausging. Die fristlose Kündigung bezeichnet der Dritte Senat des
BSG als grob rechtswidrig. Aber auch die fristgerechte Kündigung sei
rechtswidrig, weil die gesetzlichen Voraussetzungen an die Kündigung
eines Versorgungsvertrages nicht berührt seien und dies auch nie
behauptet worden sei.

"Nach nunmehr sieben Jahren, die wir intensiv begleitet haben,
wurde es höchste Zeit, dass die Akte Wirtschaftlichkeitsprüfungen in
Bayern endgültig geschlossen wurde. Es ist gut, auf Einrichtungen
zählen zu können, die auch einen derart langen Rechtsstreit in Kauf
nehmen. Die Entscheidung des Dritten Senats des Bundessozialgerichts
hat eindeutige Auswirkungen auf andere noch laufende Verfahren. Wir
erwarten, dass die weiteren Kündigungen der Versorgungsverträge nun
unverzüglich zurückgenommen werden", so Herbert Mauel,
Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste
e. V. (bpa).

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60


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