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Nachrichtendienste: Menschenrechtsinstitut fordert Stärkung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse

Geschrieben am 12-06-2008

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich
für eine umfassende Berichtspflicht der Bundesregierung an das
Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) und eine verbesserte
fachliche Unterstützung des Gremiums ausgesprochen. "Eine umfassende
und zeitnahe Kontrolle der Nachrichtendienste ist von zentraler
Bedeutung, damit Deutschland seine menschenrechtlichen
Verpflichtungen besser einhalten kann", sagte Wolfgang Heinz,
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für
Menschenrechte. Daher müssten die Kontrollbefugnisse des Parlaments
gestärkt werden. Ein Arbeitsstab und die Möglichkeit für Abgeordnete,
eigene Mitarbeiter für die Sitzungen hinzuzuziehen, seien notwendig,
um den Kontrollauftrag sachgerecht erfüllen zu können, so Heinz.

In der aktuellen Diskussion über die Kontrolle der
Nachrichtendienste kämen die Erfordernisse des Menschenrechtsschutzes
kaum zur Sprache, erklärte Frauke Seidensticker, stellvertretende
Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es müsse
sichergestellt werden, dass Geheimdienste an möglichen
Menschenrechtsverletzungen weder direkt noch im Rahmen der
internationalen Zusammenarbeit beteiligt seien. Eine wirkungsvolle
parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste müsse zur
Prävention von Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Statements Frauke Seidensticker und Wolfgang Heinz:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=280

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Deutsches Institut für Menschenrechte
Telefon: 030 - 259 359 - 14
Mobil: 0160 - 96 650 083


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