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Aktueller Entwurf zum Rundfunkänderungs-Staatsvertrag widerspricht Verfassung und Europarecht

Geschrieben am 09-06-2008

Berlin (ots) -

Die Presse muss auch im Internet als freie Presse garantiert sein
/ Online-Aktivitäten von ARD und ZDF sind weiterhin zu deckeln

Der Präsident des VDZ Verband der Deutscher Zeitschriftenverleger,
Prof. Dr. Hubert Burda, weist auf die europarechtliche Dimension der
Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrags hin, der durch die
EU-Kommissarin für Medien und Telekommunikation Dr. Viviane Reding am
Wochenende durch ein Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
klargestellt wurde. Darin wird festgehalten, dass in der
gegenwärtigen Fassung die beabsichtigte Änderung des
Rundfunkstaatsvertrages europarechtswidrig ist.

Ferner widerspricht die beabsichtigte Fassung der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts. Die Presse, zu der auch der
Vertriebsweg der elektronischen Presse gehört, ist als freie Presse
garantiert. Sie muss privatrechtlich und ohne jeglichen staatlichen
Einfluss betrieben werden. Die öffentliche Gewalt darf grundsätzlich
in den geistigen und wirtschaftlichen Wettbewerb privater Unternehmen
nicht eingreifen.

Vor diesem europa- und verfassungsrechtlichen Hintergrund und der
weitreichenden medienpolitischen Weichenstellung ist folgende
Regelung zu formulieren, die die Rolle der Gebührensender im Internet
definiert:

"In den grundrechtlichen umhegten Freiheitsbereich der privaten
Inhalteanbieter darf in der Regel nicht eingegriffen werden. Demnach
sind insbesondere gebührenfinanzierte digitale, presseähnliche
Textdienste grundsätzlich ausgeschlossen. Die Abgrenzung zum
gebührenfinanzierten Rundfunk erfolgt abwägend in der Weise, dass die
Sender im Internet rundfunkähnliche Dienste anbieten dürfen".

Darüber hinaus weist der VDZ darauf hin, dass jegliche Aufweichung
der Deckelung der Online-Aktivitäten der Gebührensender über die 0,75
Prozent hinaus zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung führt. Die
Gebührensender können dann ein Vielfaches der Mittel in den Auf- und
Ausbau von Internet- und Mobilportalen verwenden als den privaten
Medien zur Verfügung steht, ganz abgesehen von den Möglichkeiten der
Quersubventionierung von Internet-Rechten über die
Einkaufsorganisationen der Gebührensender und der zusätzlichen
Inhalte aus den TV-Redaktionen.

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Weitere Informationen:

Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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