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CSU-Landesgruppe / Mayer: Wert der Ehe muss geschützt werden

Geschrieben am 03-06-2008

Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen
Verheiratetenzuschlag für eingetragene Lebenspartner erklärt der
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bestehen
grundlegende Unterschiede. Das ist die Quintessenz der heutigen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verheiratetenzuschlag.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute zum wiederholten Male
bestätigt, dass die Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften
rechtlich unterschiedlich behandelt werden müssen. Es ist deshalb
verfassungsrechtlich zulässig, den beamtenrechtlichen
Verheiratetenzuschlag auf Eheleute zu begrenzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem klargestellt, dass die
Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf Eheleute nicht gegen
europäisches Recht verstößt. Die unterschiedliche Behandlung von
verheirateten Beamten und Beamten in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft stellt keine unmittelbare Diskriminierung im
Sinne der europäischen Richtlinie zur Gleichbehandlung in
Beschäftigung und Beruf dar. Damit hat das Bundesverfassungsgericht
mit begrüßenswerter Klarheit anderslautenden Behauptungen den Boden
entzogen. Auch die Europäische Kommission muss diese klare
Rechtsauffassung des höchsten deutschen Gerichts anerkennen.

Die heutige Entscheidung bestätigt voll und ganz die Position der
CSU: die Ehe zwischen Mann und Frau besitzt nach der ausdrücklichen
Wertentscheidung unseres Grundgesetzes eine herausgehobene Stellung.
Der besondere Schutz der Ehe darf in der einfachen Gesetzgebung nicht
relativiert werden. Eine Entwertung der Ehe, etwa im Beamtenrecht,
ist mit der CSU nicht zu machen.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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