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Pressemitteilung Nr. 25 der Bundesagentur für Arbeit vom 22. Mai 2006: Bundesagentur zu BRH-Bericht: Kompetenzen klären, Transparenz schaffen, Verwaltungspraxis verbessern

Geschrieben am 22-05-2006

Nürnberg (ots) - Der Bundesrechnungshof hat am Freitag dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen zusammenfassenden
Bericht über die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
("Hartz IV") vorgelegt. Darin stellt der Bundesrechnungshof deutliche
Mängel in der Konstruktion des Gesetzes und der Verwaltungspraxis
fest.

Verantwortlich für diese Mängel sind aber nicht, wie von einigen
Medien heute dargestellt, die Agenturen für Arbeit, sondern die
Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen sowie die
zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen).
Ar-beitsgemeinschaften und Optionskommunen sind nach dem
Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende zuständig.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den Arbeitsgemeinschaften
vor Ort nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. In den
Arbeitsgemeinschaften arbeiten Kommunen und Agenturen als
gleichberechtigte Partner zusammen. In den meisten Fällen ist dabei
nicht eindeutig geklärt, wer letztlich die Führungsverantwortung hat.
Darauf weist auch der BRH in seinem Bericht ausdrücklich hin. Die BA
hat sich entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags als ein Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende von Beginn an mit Nachdruck dafür
eingesetzt, das SGB II trotz der bestehenden Besonderheiten des
Systems und unzureichender gesetzlicher Rollenklärung zum Erfolg zu
führen. Dabei hat sich der Vorstand der BA frühzeitig gegen die
Regelung einer paritätischen Stimmenverteilung, wie sie in den
Arbeitsgemeinschaften vorherrscht, ausgesprochen. Um klare
Verantwortlichkeiten zu schaffen, hat die BA im vergangenen Jahr den
Kom-munen angeboten, dass diese die Mehrheit in den
Trägerversammlungen und so das letzte Entscheidungsrecht in den
Arbeitsgemeinschaften übernehmen. Diese Lösung, die der
Vorstandsvorsitzende der BA, Frank-J. Weise, gemeinsam mit Minister
Clement, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und
Gemeindebund vereinbart hat, stieß bislang allerdings bei den
Kommunen nur auf zurückhaltende Resonanz. In vielen
Arbeitsgemeinschaften ist die Verantwortung nach wie vor ungeklärt.

In diesem Jahr wird die BA mit einem Controlling- und
Zielvereinbarungssystem Transparenz über die Leistungen der
Arbeitsgemeinschaften schaffen. Zudem werden die Agenturen für Arbeit
ihre fachliche Unterstützung erweitern, um die Erledigung der
ge-setzlichen Aufgaben in den Arbeitsgemeinschaften zu optimieren und
besser nachzuhalten. Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die BA
vereinbart, das Personal in den Arbeitsgemeinschaften weiter zu
qualifizieren, um die Verwaltungspraxis zu verbessern. Außerdem hat
die BA das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf
hingewiesen, dass mehrere tausend bislang befristete Stellen in den
Arbeitsgemeinschaften in dauerhafte Stellen umgewandelt werden
müssen, um personelle Stabilität zu erreichen.

Dennoch sieht die BA die Erfolgsfähigkeit der
Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich weiterhin als gefährdet an,
sofern Verantwortlichkeiten ungeklärt bleiben und eindeutige
Mehrheiten nicht vorhanden sind. Die BA erwartet eine eindeutige
Klärung der Füh-rungsverantwortung in den ARGEn und bietet an, selbst
die Verantwortung zu übernehmen, wo die Kommunen sich nicht dazu
bereit erklären.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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