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KKH lehnt Zwangsfusionen bei Krankenkassen ab / Haftungsregelungen dürfen Versicherte nicht einseitig belasten

Geschrieben am 02.05.2008 - [Nächster Artikel]

Hannover (ots) - Scharfe Kritik am Referentenentwurf für ein
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übt KKH-Vorstand Rudolf Hauke
(Hannover). Klar abzulehnen sei das Ansinnen der Bundesregierung, dem
neuen Spitzenverband Bund das Recht zu geben, bei drohender
Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse eine Zwangsfusion
herbeiführen zu können. Die geplanten Haftungsregelungen stehen in
engem Zusammenhang mit dem umstrittenen Gesundheitsfonds für alle
gesetzlichen Krankenkassen, der Anfang 2009 in Kraft treten soll.

Rudolf Hauke: "Zwangsfusionen sind ein weiterer Schritt hin zu
einem zentralisierten und letzten Endes staatlich gesteuerten
Kassensystem, das die KKH strikt ablehnt." Mit dem neuen Fonds werde
den Kassen bereits die Möglichkeit genommen, ihre Beitragssätze
selbst festzulegen. "Jetzt sollen wir auch in zentralen
Organisationsfragen nicht mehr autonom entscheiden können. Dies ist
die Verordnung von Staatsmedizin in homöopathischer Dosierung." Der
Vorstand der KKH sieht die GKV am Scheideweg. "Wir setzen uns weiter
für ein gegliedertes, wettbewerblich orientiertes System ein, das
aktiv um die optimale Versorgung und den besten Service für die
Versicherten ringt. Bei einem Einheitssystem, dem wir uns jetzt
Schritt für Schritt nähern, bleiben letztlich die Interessen der
Versicherten auf der Strecke", befürchtet Hauke.

Der KKH-Vorstand unterstützt das Vorhaben der großen Koalition,
alle Kassen insolvenzfähig zu machen und sie damit die volle
Verantwortung für ihr finanzielles Handeln tragen zu lassen. Nachdem
sich aber die Länder und der Bund mit den geplanten Regelungen völlig
aus ihrer Finanzverantwortung verabschieden, soll das Insolvenzrisiko
künftig allein von den Versicherten getragen werden. "Kommt es unter
den Bedingungen des Gesundheitsfonds zu einer größeren Insolvenz,
können die Kassen die notwendigen Gelder nur über einen Zusatzbeitrag
abdecken. Diesen haben aber allein die Versicherten aufzubringen",
kritisiert Hauke. Die Arbeitgeber, die heute noch mit ihrem Anteil an
den kassenindividuellen Beitragssätzen an der Finanzierung
entsprechender Insolvenzen beteiligt sind, bleiben künftig außen vor.

Die vorgesehene kassenindividuelle Bildung von Deckungskapital für
Versorgungsverpflichtungen der Kassen sei zwar positiv zu werten.
Wenn Berlin dafür allerdings einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren (!)
vorsehe, werde die Problemlösung damit auf die lange Bank - sprich
den Sankt-Nimmerleins-Tag - verschoben, so Hauke. Je langsamer und je
später das Deckungskapital gebildet werde, "um so länger schwebt über
allen Versicherten die Gefahr, für Insolvenzen von fremden Kassen
einstehen zu müssen". Die Kaufmännische fordert, dieses
"Bedrohungsszenario" auf eine möglichst kurze Zeitdauer, etwa auf
zehn Jahre, zu reduzieren.

Als Zumutung für Kassen wie die Kaufmännische, die bereits in
eigener Verantwortung Pensionsrückstellungen gebildet haben,
bezeichnet Hauke die geplante Haftung für Kassen, die bisher über
keine solche Absicherung verfügen und insolvent werden. Hauke: "Eine
solche Doppelbelastung für die betroffenen Versicherten wäre völlig
inakzeptabel. Wer mit seinen Beiträgen bereits zur Pensionssicherung
beigetragen hat, darf nicht noch einmal im Insolvenzfall zur Kasse
gebeten werden!"

Dass bei einer Insolvenz den Haftungsansprüchen der Versicherten
kein Vorrang vor den Ansprüchen etwaiger Leistungserbringer
eingeräumt wird, nennt KKH-Vorstand Hauke unverständlich. "Die
Versicherten müssen zuallererst abgesichert sein, denn sie haben
jahrelang Monat für Monat Beiträge bezahlt", fordert Hauke.

Originaltext: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6524
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6524.rss2

Pressekontakt:
KKH - Die Kaufmännische
Pressesprecherin: Daniela Friedrich
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
E-Mail: presse@kkh.de
Telefon 0511 2802-1610
Fax 0511 2802-1699
Internet: www.kkh.de
 
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