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Der Tagesspiegel: Bundestag will Transparenzregeln für Nebeneinkünfte der Abgeordneten wieder ändern

Geschrieben am 26-04-2008

Berlin (ots) - Nur einen Tag, nachdem der ehemalige Innenminister
Otto Schily (SPD) zu einer Strafe von rund 22.000 Euro verdonnert
wurde, weil er seine Anwaltshonorare gegenüber dem
Bundestagspräsidium nicht konkret angegeben hat, verständigte sich
nach Informationen des Tagesspiegel die Rechtsstellungskommission des
Bundestages am Donnerstag darauf, das Regelwerk zur Offenlegung von
Nebeneinkünften erneut zu überprüfen.

Vorerst soll sich diese Überprüfung zwar nur auf praktische
Details konzentrieren. So soll Freiberuflern erspart bleiben, den
Lieferanten ihrer Büromöbel zu nennen, obwohl auch das - streng
genommen - ein Vertragspartner ist, den Abgeordnete nach den
Durchführungsbestimmungen offenzulegen haben. Erwartet wird
allerdings, dass sich die Kommission noch vor der Sommerpause auch
mit grundlegenderen Fragen befassen wird.

So musste sich das Bundestagspräsidium bereits mit einem Gutachten
der Berliner Rechtsanwaltskammer auseinandersetzen. Darin heißt es,
Rechtsanwälten sei es "nur möglich, anonymisierte Angaben über die
Vergütung eines einzelnen Mandanten zu machen, wenn die Gefahr einer
Deanonymisierung ausgeschlossen ist". Darauf hatte sich auch Schily
berufen, als er sich weigerte, die konkreten Honorarsummen für seine
Mandanten zu nennen: Wenn Anwälte nur wenige Mandanten haben, kann
deren Anonymität nicht mehr gewährleistet werden, auch, wenn der
Abgeordnete die Mandantschaft nur mit Ziffern und der konkreten
Honorarsumme benennen muss.

Der Tagesspiegel
- Politikredaktion -
Telefon 030-26009-389

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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