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Verbraucherinformationsgesetz: 40 Mio. Bürger in acht Ländern können ihr Recht nicht in Anspruch nehmen

Geschrieben am 24-04-2008

Berlin (ots) - 40 Millionen Deutsche, die Bürger in acht
Bundesländern, können das ab 1. Mai 2008 geltende
Verbraucherinformationsgesetz bei ihren kommunalen Behörden vor Ort
nicht in Anspruch nehmen. Das hat eine umfangreiche Analyse der
Verbraucherrechtsorganisation foodwatch aller 16 Bundesländer
ergeben. Grund dafür ist, dass diese Länder nicht rechtzeitig die
Rechtsgrundlage für die Behörden in den Gemeinden erlassen haben. In
der Übergangszeit sei es völlig ungewiss, ob die Bürger dort
Auskünfte über amtliche Fleischkontrollen, Messungen von Pestiziden
in Gemüse oder gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln
erhalten, so foodwatch. Wie teuer eine Auskunft wird, hat bisher als
einziges Bundesland Thüringen geregelt. In den anderen Ländern muss
der Bürger nach Auskunft der Landesministerien bis zur endgültigen
Regelung bis zu 10.225 Euro (Saarland) für eine Anfrage zahlen. In
keinem Fall erfährt der Bürger vorher, wie viel die Behörden
verlangen.

"Das widerspricht klar einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofes, das festlegt, dass der Bürger nicht durch hohe
Gebühren von seinem Informationsrecht abgeschreckt werden darf",
sagte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von
foodwatch. Wenn die Gebühren 15 Euro übersteigen, müsse der Bürger
vorher einen Kostenbescheid erhalten.

Die Bundesregierung hatte das Verbraucherinformationsgesetz diese
Woche als "Durchbruch hin zu mehr Information und Transparenz" und
eine "neue Informationskultur" bei den zuständigen Behörden
bezeichnet. "Die schlampige, unzureichende Vorbereitung des
Verbraucherinformationsgesetzes in den Ländern zeigt dagegen, wie
gering die Regierungen dieses wichtige Bürgerrecht bewerten", sagte
Wolfschmidt.

Die Länder, in denen es noch keine Rechtsgrundlage für kommunale
Behörden gibt, sind Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen.

Redaktioneller Hinweis: Den aktuellen Stand der Umsetzung des
Verbraucherinformationsgesetzes in den einzelnen Bundesländern mit
Detailinformationen, Praxistest-Beispielen und einen internationalen
Vergleich dokumentiert foodwatch auf seiner Internetseite unter:
http://foodwatch.de/e10/e14743/e15193/e15189/

Originaltext: foodwatch e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50496
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50496.rss2

Pressekontakt:
foodwatch e. V.
Andreas Eickelkamp
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76-19
Fax: +49 (0)30 / 24 04 76-26


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