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LVZ: Schäuble warnt vor absurder Kompetenzbegrenzung für das BKA / "Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden."

Geschrieben am 22.04.2008 - [Nächster Artikel]

Leipzig (ots) - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat im
Streit um das Bundeskriminalamtsgesetz vor einer "absurden und völlig
unverantwortlichen" Eingrenzung der Befugnisse des BKA bei der
polizeilichen Gefahrenabwehr im Fall einer terroristischen Bedrohung
gewarnt. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung"
(Mittwoch-Ausgabe) räumte Schäuble zugleich ein, dass es beim
heimlichen Betreten von Wohnungen noch umfassenden Diskussionsbedarf
zwischen Bund und Ländern gebe. Entschieden setzte sich Schäuble in
dem Interview gegen Vorwürfe seitens der Linkspartei und der SPD zur
Wehr, er setze sich nicht genug für den Schutz der Freiheitsrechte
der Bürger ein. "Ich stehe dafür ein, dass der Staat die
Freiheitsrechte seiner Bürger schützt. Nur unverantwortliche Kritiker
behaupten das Gegenteil", so Schäuble. "Ich rate jedem, mich nicht
als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden."
Er habe nichts gegen einen gehörigen politischen Wettstreit. "Aber
bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört
es auf. Es ist schändlich, dass gerade die Linkspartei alias PDS/SED
damit agitiert. Die behauptet, sie würde in besonderer Weise für die
Bürger in den neuen Ländern sprechen, dabei haben die Diktatur und
Stasi-Überwachung erlebt", sagte Schäuble. "Das sollte auch früheren
SPD-Verantwortlichen zu denken geben, wenn sie in maßlose Kritik
gegen mich ausbrechen. Die haben mit dem Stichwort vom
,Überwachungsstaat' der Linkspartei erst das Stichwort geliefert", so
der Bundesinnenminister.
Der Referentenentwurf der Koalition zum BKA-Gesetz, so Schäuble, sei
von Justiz- und Innenministerium getragen und werde nun von den
Ländern beraten. "Das Bundeskriminalamt erhält erstmalig Befugnisse
zur polizeilichen Gefahrenabwehr bei einer terroristischen Bedrohung
der Inneren Sicherheit. Der Entwurf setzt selbstverständlich die
Erfahrungen der Länder um. Sich dabei nicht an den in den Ländern
bewährten Kompetenzen zu orientieren, wäre absurd und völlig
unverantwortlich", meinte der Minister.
Schäuble hob hervor, dass das BKA-Gesetz das erste Gesetz sei, das
die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur
Kommunikationstechnologie und zum Internet aufnehme. "Zudem ist jetzt
höchstrichterlich festgestellt, dass unter engen Voraussetzungen auch
die technische Kommunikationsüberwachung inklusive
Internet-Durchsuchung erlaubt ist. An diesen Kriterien hat sich der
Bund orientiert." Diskussionsbedarf gebe es noch beim heimlichen
Eindringen in Wohnungen. "Es wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht
noch umfassend zu diskutieren, ob die derzeitige Fassung des Artikels
13 Grundgesetz das heimliche Betreten einer Wohnung zulässt. Das
betrifft ja nicht nur die Frage einer Online-Durchsuchung. Deshalb
haben wir im BKA-Gesetz auf eine gesonderte Regelung verzichtet.
Darüber müssen Bund und Länder in aller Ruhe miteinander reden",
meinte Schäuble.
"Ich lege an die verfassungsrechtliche Qualität von Gesetzen sehr
hohe Anforderungen", verteidigte sich Schäuble. "Deshalb ist es, auch
im juristischen Sinn, eine verleumderische Behauptung, ich hätte
serienweise Gesetze vorgelegt, die vom Verfassungsgericht kassiert
worden sind. Das trifft auf Gesetze früherer Regierungen und auf
Ländergesetze zu. Von mir gibt es kein Gesetz, das von Karlsruhe
kassiert werden musste", so Schäuble. "Ich bin für die Achtung der
Verfassung in der Bundesregierung zuständig. Ich rate jedem, mich
nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden."

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/726 262 000
 
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