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Gendiagnostik: Nur strenge Regelungen erschließen Marktpotenzial

Geschrieben am 18-04-2008

Frankfurt/Berlin (ots) - Das hohe Schutzniveau vor dem Missbrauch
gendiagnostischer Erkenntnisse, das die Bundesregierung in ihren
Eckpunkten für das Gendiagnostikgesetz vorsieht, hat der Verband der
Diagnostica-Industrie (VDGH) ausdrücklich begrüßt. Das medizinische,
aber auch wirtschaftliche Potenzial der Gendiagnostik lasse sich nur
erschließen, wenn die Bürger vor einer Untersuchung genau wüssten, ob
und wie Ärzte oder Wissenschaftler die Ergebnisse verwenden dürften,
betonte der VDGH-Vorsitzende Dr. Jürgen Schulze heute (18.) in
Frankfurt.

Auf der Mitgliederversammlung seiner Organisation sagte Schulze,
der VDGH habe daher für einen Verband, dessen Mitglieder auch
gendiagnostische Tests entwickelten und herstellten, einen eher
ungewöhnlichen Weg eingeschlagen und seit Jahren einen möglichst
strengen Persönlichkeitsschutz gefordert.

Genetische Prüfungen dürfen nach Auffassung des VDGH nur nach
umfassender Aufklärung durch qualifizierte Ärzte und mit
Einverständnis des Betroffenen durchgeführt werden. Er allein dürfe
über die spätere Weitergabe und Verwendung seiner Daten und
Untersuchungsergebnisse entscheiden. Außerdem sollen genetische Tests
nach Meinung des VDGH nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene
oder seine Familie einen Nutzen davon hat, also eine Behandlung
möglich oder das Ergebnis für die persönliche Lebensplanung wichtig
ist. Diesem Ziel würden die Eckpunkte der Bundesregierung weitgehend
gerecht.

Die Eckpunkte konzentrierten sich bislang jedoch auf die Rechte
der Individuen. Noch fehlten Aussagen zum Umgang mit
gendiagnostischen Daten in der Forschung. Dort gelte es die
Schutzrechte so zu gestalten, dass die Forschung und damit künftige
medizinische Chancen nicht mehr als nötig behindert werden.

Kritisch sieht der Verbandsvorsitzende, dass der
Persönlichkeitsschutz nur auf gendiagnostisch gewonnene Ergebnisse
begrenzt werde. Alle personenbezogenen Daten bedürften eines solchen
Schutzes, egal, durch welche Verfahren sie gewonnen werden. Er wies
darauf hin, dass mittlerweile auch andere diagnostische Verfahren
Krankheitsrisiken offenbarten, die erst weit in der Zukunft
ausbrechen können und die daher genauso sensibel seien wie
gendiagnostisch gewonnene Ergebnisse. Problematisch bleibe jedoch -
so Schulze - dass kein Gesetz unseriöse Angebote von Gentests im
Internet verhindern könne.

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als
Wirtschaftsverband die Interessen von ca. 90 Unternehmen. Sie stellen
zur Diagnose menschlicher Krankheiten entsprechende
Untersuchungssysteme und Reagenzien her. Die Unternehmen
erwirtschaften in Deutschland einen Umsatz von rund 2,1 Milliarden
Euro.

Originaltext: Verband der Diagnostica-Industrie e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8171
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8171.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen an:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V.
Thomas Postina (PPR)
Telefon: 069/2556-1731
Telefax: 069/23 66 50
E-Mail: presse@vdgh.de


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