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Gehb: Rechtsstellung der Scheinväter verbessert sich weiter

Geschrieben am 17-04-2008

Berlin (ots) - Zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, einem
Scheinvater die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den
tatsächlichen Vater zu erleichtern, erklärt der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Das Urteil des BGH vom 16.04.2008 (XII ZR 144/06) ist
uneingeschränkt zu begrüßen. Es kann als weiterer Meilenstein auf dem
Weg zur Verbesserung der Rechtsstellung "gehörnter" Väter betrachtet
werden.

Der BGH hat mit seiner Entscheidung einen unbefriedigenden
Rechtszustand behoben. So konnte bislang ein Scheinvater, der seine
Vaterschaft mit Erfolg angefochten hat, seine Regressansprüche gegen
den tatsächlichen Kindesvater wegen zu Unrecht gezahlter
Unterhaltsansprüche nicht durchsetzen, solange sich dieser oder die
Mutter des "Kuckuckskindes" weigerten, ein
Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchführen zu lassen. Der BGH hat
nunmehr für diese Fälle eine Pflicht zur Durchführung eines
Vaterschaftsfeststellungsverfahrens bejaht und zu Recht darauf
hingewiesen, dass bei einer Beibehaltung des gegenwärtigen
Rechtszustandes der Scheinvater faktisch der Willkür der Kindesmutter
und des wahren Erzeugers ausgeliefert wäre. Die Entscheidung ist in
einer Linie mit der kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedeten
und auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückzuführenden
Erleichterung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens zu sehen.

Es war überfällig, dass nunmehr endlich auch wieder die Rechte
derjenigen, die "betrogen" wurden und nicht mehr nur die Rechte
derjenigen, die "betrogen" haben, ins Blickfeld geraten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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