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Kölner Stadt-Anzeiger: Freiberufler und Selbständige beim Elterngeld benachteiligt Berufsverband: Erhebliche Minderung des Anspruchs

Geschrieben am 15-04-2008

Köln (ots) - Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) beklagt
drastische Benachteiligungen von hunderttausenden Selbständiger bei
der Berechnung des Elterngeldes. Anders als für abhängig Beschäftigte
lägen bei Freiberuflern und Selbständigen zwischen erbrachter
Leistung und der Honorierung oftmals große Zeiträume. Dies führe zu
erheblichen Minderungen des Elterngeldanspruches, sagte
BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Mittwochs-Ausgabe). FDP-Familienexpertin Ina Lenke forderte eine
Gleichbehandlung Selbständiger beim Elterngeld sowie vereinfachte
Bezugsvoraussetzungen. Schon die Nachweispflichten für Freiberufler
bei der Antragstellung seien mit so hohem Aufwand verknüpft, dass
"viele beruflich erfolgreiche Mütter und Väter von vornherein darauf
verzichten", sagte Lenke. Werde während des Elterngeldbezuges eine
Rechnung für lange zuvor erbrachte Leistungen beglichen, so
reduzierten diese Einnahmen den Elterngeldanspruch, erläuterte
Metzler. Der tatsächlich entstehende Verdienstausfall in den Monaten
nach der Geburt dagegen wirke sich bei zahlreichen Selbständigen erst
nach Ende des Elterngeldbezuges voll aus, wenn Honorare aus der
Babypausenzeit ausblieben. "Die Effekte des zeitlichen Abstands
zwischen Leistungserbringung und Honorierung sind fatal", sagt
Metzler. Daher sei eine Änderung des Gesetzes notwendig, "zumindest
nachlaufende Honorare nicht mehr mit dem Elterngeld zu verrechnen".
Änderungsbedarf meldete Metzler auch mit Blick auf die
Sozialabgabenbelastung an: Anders als abhängig Beschäftigte zahlten
Selbständige für Krankenversicherung und Altersvorsorge weiter volle
Beiträge und Prämien ohne jeden Zuschuss vom Staat. "Soweit es sich
um berufsständische Pflichtaltersvorsorge handelt, sollte der Bund
für die Elterngeldzeit Zuschüsse zahlen."

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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