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pafl: Regierung stellt Gesetzesrevision zur Vereinfachung des Rechtshilfeverfahrens vor

Geschrieben am 09-04-2008

Vaduz (ots) - Vaduz 9. April (pafl) - Im Einklang mit den
Empfehlungen aus dem jüngsten Bericht des Internationalen
Währungsfonds (IWF) beabsichtigt die Regierung eine Teilrevision
einzelner Bestimmungen im Bereich der Internationalen Rechtshilfe in
Strafsachen. Ziel ist eine weitere Verkürzung der Verfahrensdauer
durch eine klare Definition der Beteiligten im Rechtshilfeverfahren
sowie deren Beschwerdelegitimation und eine Vereinfachung der
Zustellung von gerichtlichen Anordnungen. Durch die angestrebte
Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen nimmt die
Gesetzesrevision auch eine der Forderungen aus dem Schlussbericht für
das Projekt "Futuro" auf, eines 2006 gestarteten Projekts der
Regierung zur zukünftigen Gestaltung des Finanzplatz Liechtenstein.

"In Liechtenstein werden fast 90 Prozent der Rechtshilfefälle
innerhalb von sechs Monaten erledigt", sagte Justizminister Klaus
Tschütscher. "Mit der vorliegenden Gesetzesrevision können unsere
Behörden auch bei den restlichen 10 Prozent, bei denen es aufgrund
der derzeitigen Rechtslage Verzögerungen gibt, in Zukunft noch
schneller reagieren."

Die Gesetztesrevision wurde als Vernehmlassungsbericht heute
veröffentlicht und kann bei der Regierungskanzlei oder über deren
Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen
werden. Die Vernehmlassung, das ist die Zeit, in der die
Stellungnahmen zur angestrebten Gesetzesrevision von den betroffenen
Berufsverbänden eingeholt werden können, dauert bis zum 10. Juni
2008.

English Version

Government presents law reform to simplify mutual legal assistance
proceedings

Vaduz 9 April (pafl) - In accordance with the recommendations from
the latest report of the International Monetary Fund (IMF), the
Government intends a part revision of individual provisions in
international mutual legal assistance in criminal matters. The
objective is a further shortening of the duration of proceedings
through a clear definition of the participants in MLA proceedings and
their rights of appeal as well as a simplification of the service of
court orders. By the intended improvement of the legal framework
conditions, the reform also adopts one of the demands from the final
report for the "Futuro" project, a Government project started in 2006
for the future shaping of Liechtenstein as a financial centre.

"In Liechtenstein, almost 90 percent of mutual legal assistance
cases are handled within six months", says Minister of Justice Klaus
Tschütscher. "With this revision of the law, our authorities will be
able to react even faster in future also in the remaining 10 percent
of cases, in which delays can occur as a result of the current legal
situation."

The revision of the law has been published today as a consultation
report and may be obtained from the Government Chancellery or from
its homepage on the Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen). The
consultation period, i.e. the time during which statements on the
intended revision can be obtained from the professional associations
concerned, will end on 10 June 2008.

Originaltext: Presse- + Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68606
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68606.rss2

Pressekontakt:

Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Government Spokeperson`s Office
Tel.: +423 236 74 61
Fax: +423 236 76 81
E-Mail: press@liechtenstein.li
www.liechtenstein.li
www.llv.li


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