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MÜNCHENER VEREIN klagt gegen Gesundheitsreform

Geschrieben am 07-04-2008

München (ots) - Die MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G. hat
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde
gegen Teile des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
(GKV-WSG) eingereicht.

"Die Politik greift mit dem Gesundheitsreformgesetz in die
verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der privat
Krankenversicherten sowie der privaten Krankenversicherung ein. Mit
der Beschwerde sollen diese Rechte wieder hergestellt und Schaden von
den Versicherten und den Unternehmen abgewendet werden. Jetzt haben
die Verfassungsrichter das Wort." - so Dr. Rainer Reitzler,
Vorstandsvorsitzender der MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung.

Vertreten wird der MÜNCHENER VEREIN vor dem
Bundesverfassungsgericht von Prof. Dr. Gregor Thüsing. Die
Verfassungsbeschwerde richtet sich u.a. gegen die mit der Reform
eingeführten Einschränkungen für Angestellte, die sich in der PKV
versichern wollen, gegen den Zwang zur Einführung eines Basistarifs
sowie gegen den Ausschluss des Kündigungsrechts auch im Falle des
betrügerischen Erschleichens von Versicherungsleistungen.

Dr. Rainer Reitzler: "Wir sind zuversichtlich, dass die
Verfassungsrichter den verfassungswidrigen Eingriffen der Politik in
die Rechte der Versicherten und der Versicherungsunternehmen Einhalt
gebieten werden."

Originaltext: MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60945
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60945.rss2

Pressekontakt:
MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe
Öffentlichkeitsarbeit
Daniela Dieling
Pettenkoferstr. 19
80336 München
Tel: 089/51 52 1154
Fax: 089/51 52 3154
presse@muenchener-verein.de
www.muenchener-verein.de


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