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BA: Drei Jahre SGB II: Der Rückgang der Langzeitsarbeitslosigkeit ist klar und eindeutig

Geschrieben am 07.04.2008 - [Nächster Artikel]

Nürnberg (ots) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Städtetag ziehen eine
Bilanz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II):

Die Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist erfolgreich. Drei Jahre
nach Einführung der Reform zeigt sich ein eindeutiger Abbau der
Arbeitslosigkeit. Insgesamt ging die Zahl der Arbeitslosen in den
letzten drei Jahren um 1,7 Millionen auf 3,5 Millionen zurück. Die
Zahl der Langzeitarbeitslosen sank allein in den letzten zwei Jahren
von knapp 3 Millionen auf 2,3 Millionen. Dazu erklärt Detlef Scheele,
Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Auch
die Langzeitarbeitslosen und ihre Familien profitieren von den
Reformen und der guten Wirtschaftslage. Vorrangig bleibt also die
Integration in den Arbeitsmarkt."

Vor der Einführung der Grundsicherung über das SGB II habe die
Finanzierung der Langzeitarbeitslosigkeit die kommunalen Etats
stärker belastet, so Scheele. "Mit der Einführung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende hat sich der Bund zu seiner Verantwortung für die
Finanzierung der Langzeitarbeitslosigkeit bekannt und damit ein
System für einen gerechten Ausgleich zwischen Regionen mit hoher
Arbeitslosigkeit und niedriger Arbeitslosigkeit geschaffen. Mein
Wunsch ist, dass dies auch nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der kooperativen Jobcenter so
bleibt, damit die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in den
Regionen Deutschlands nicht durch die jeweils unterschiedlich hohen
Kosten der Arbeitslosigkeit beeinträchtigt wird."

Auch Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit,
begrüßt die guten Zahlen im SGB II: "Aus meiner Sicht hat sich die
viele Arbeit im SGB II gelohnt. Gerade die gute Zusammenarbeit der
Kommunen mit der Bundesagentur zeigt nun endlich zählbare
Resulta-te." Die größten Erfolge sieht er im Bereich der
Jugendlichen. Dies zeige sich nicht nur in steigenden Integrations-
und Aktivierungsquoten, sondern auch durch eine verbesserte
För-derstruktur und dichter vernetzte Integrationsansätze. Auch
Kunden- und Mitarbeiterbefragungen erteilten dem Gesamtsystem SGB II
gute Noten.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan
Articus, bestätigte: "Nach einigen Anlaufschwierigkeiten sind Aufbau
und Konsolidierung von verlässlichen Hilfen für Langzeitarbeitslose
und ihre Familien in den vergangenen drei Jahren gelungen. Es gibt
inzwischen sichtbare Eingliederungserfolge. Jetzt gilt es, für die
betroffenen Menschen das Erreichte zu sichern und die
Leistungsfähigkeit des Systems weiter zu verbessern. Die Bürgerinnen
und Bürger erwarten zu Recht, dass Leistungen unbürokratisch gewährt
und gut aufeinander abgestimmt sind. Das muss auch nach dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes der Maßstab sein."

Für die Neuordnung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagenturen
und Kommunen bringe sich der Deutsche Städtetag konstruktiv in die
Beratungen über kooperative Jobcenter ein. Wichtige Anforderungen an
die Kooperation seien: Die Mitsprache der Kommunen in der
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik vor Ort muss gesichert
werden. Die Kernkompetenzen der Städte bei der sozialen Betreuung von
Langzeitarbeitslosen müssen auch künftig in das Hilfesystem
eingebunden werden. Dafür sollte die Möglichkeit geprüft werden,
zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen Dienstleistungen auf der Basis
freiwilliger vertraglicher Regelungen auszutauschen.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
 
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