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Neues Deutschland: zum Urteil des Europäischen Gerichtshof zu Lohndumping

Geschrieben am 03-04-2008

Berlin (ots) - Die Interessen der Arbeitnehmer dürfen denen des
Marktes nicht voranstehen. Etwa so lässt sich die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofes interpretieren. Dabei war genau jenes
Missverhältnis, das sich im Zusammenspiel der Kräfte immer mehr zu
Ungunsten der Beschäftigten verschiebt, Anlass zur Schaffung des
Vergabegesetzes. Absurd: Nun sollen auch die öffentlichen
Auftraggeber verpflichtet werden, sich am Lohndumping zu beteiligen
und nicht, wie beabsichtigt, die Einhaltung von Tarifverträgen zur
Voraussetzung für eine Vergabe machen. Die Vorstöße in vielen
Bundesländern, jüngst in Niedersachsen, Berlin oder Hessen, die
gerade erst Hoffnung auf eine Verbesserung der sozialen und
ökonomischen Situation für die Arbeitnehmer weckten, drohen nun,
durch die europäische Rechtssprechung zu kippen.
Durch die Hintertür, so wirkt es, schlägt der Bolkestein-Hammer nun
doch noch zu. Dabei legt die europäische Vergaberichtlinie aus dem
Jahr 2004 fest, dass EU-Mitgliedsstaaten bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge auch soziale Kriterien und Tariftreueregelungen
berücksichtigen dürfen. Andererseits muss sich die Bundesregierung
auch an die eigene Nase fassen und ihre Verweigerungshaltung
gegenüber der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen
aufgeben. Das Urteil macht deutlich: Es führt kein Weg vorbei am
Mindestlohn.

Originaltext: Neues Deutschland
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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