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Singhammer: Streit um Kindergrundrechte entschärft und entschieden

Geschrieben am 02-04-2008

Berlin (ots) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über
ein Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung erklärt der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes
Singhammer MdB:

Mit der ausdrücklichen Anerkennung eines Kinderrechtes auf Pflege
und Erziehung gegenüber den eigenen Eltern schafft das höchste
deutsche Gericht eine Neuerung und Klarstellung. Gerichte, Verwaltung
und Politik sind künftig gehalten, das vom Verfassungsgericht
deutlich ausformulierte Kinderrecht zu beachten und umzusetzen. Der
Streit, ob Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden müssen, ist
damit entschärft und faktisch durch das Urteil vom 1. April 2008
entschieden: Kinderrechte existieren.

Jetzt geht es darum, Kinderrechte und Kinderschutz in die Praxis
umzusetzen:

- Durch frühzeitige Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz

- Konsequente Vorsorge, besonders bei Untersuchungen

- Keine Behinderung des Kinderschutzes durch überbordenden
Datenschutz

Klar ist aber auch: Alle Kinderrechte und staatliche Vorsorge
können elterliche Liebe nicht ersetzen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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