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Widmann-Mauz: Verbindliche Beratung wird zentrales Element eines Gendiagnostikgesetzes

Geschrieben am 27-03-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Veröffentlichung der Eckpunkte für
ein Gendiagnostikgesetz erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin
und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Die Union hat sich mit ihrem Koalitionspartner auf gemeinsame
Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz geeinigt. Zentrales Element
dieses Gesetzes wird ein Stufenkonzept für Aufklärung und Beratung
bei genetischen Untersuchungen sein. Bei prädiktiven (voraussagenden)
und vorgeburtlichen genetischen Tests soll die genetische Beratung
nicht nur wie bei diagnostischen genetischen Untersuchungen als
Angebot ausgestaltet sein, sondern als Ergänzung zur Aufklärung
obligatorisch sein. Damit wird die Kernanforderung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum wesentlichen Inhalt der neuen
gesetzlichen Regelungen. Im Rahmen des anerkannten Rechts auf Wissen
bzw. Nichtwissen wird auf ausdrücklichen Wunsch ein Beratungsverzicht
möglich sein. Tests die nicht auf die Beeinträchtigung der Gesundheit
des Föten oder Embryos vor oder nach der Geburt abzielen (z.B.
Geschlechtsbestimmungstests), werden nicht mehr möglich sein.

Des Weiteren sollen Gentests in dem Gendiagnostikgesetz unter
einen umfassenden Arztvorbehalt gestellt werden. Verankert wird die
Freiwilligkeit der Teilnahme an genetischen Untersuchungen und dass
niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert oder
stigmatisiert werden darf. Es wird eine zentrale
Gendiagnostik-Kommission eingerichtet, die verbindliche Standards für
die Aufklärung und Beartung sowie die Durchführung von Gentests
erarbeiten soll. Genetische Untersuchungen auf Verlangen des
Arbeitgebers sollen grundsätzlich verboten werden. Beim Arbeitsschutz
sollen solche Untersuchungen nur unter eng gefassten Voraussetzungen
zugelassen werden. Versicherungsunternehmen dürfen weder die
Durchführung eines Gentests noch Auskünfte über bereits durchgeführte
genetische Untersuchungen verlangen. Ausnahmen zur Vermeidung von
Missbräuchen sollen in besonderen Fällen vorgesehen werden, z.B. für
den Abschluss einer Lebensversicherung mit einer sehr hohen
Versicherungssumme.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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