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Mehr Rechtssicherheit für Online-Händler / Versandhandelsverband begrüßt überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung

Geschrieben am 12-03-2008

Frankfurt am Main (ots) - Der Bundesverband des Deutschen
Versandhandels (bvh) begrüßt die überarbeitete
Muster-Widerrufsbelehrung, die ab 1. April gilt. Die bisherige
Fassung hatte nach Abmahnwellen in der jüngsten Vergangenheit zu
großer Rechtsunsicherheit bei Versand- und insbesondere
Online-Händlern geführt. Die Verordnung wurde vom
Bundesjustizministerium überarbeitet, nachdem die Verwendung des
Mustertextes von einigen Gerichten als wettbewerbswidrig bezeichnet
worden war. "Die neue Muster-Widerrufsbelehrung kann aber nur ein
Zwischenschritt auf dem Weg zu einer endgültigen rechtlichen Klärung
des Problems sein", sagt bvh-Justitiar Dr. Peter Rheinländer. "Sehr
positiv bewerten wir daher die Ankündigung des Ministeriums, noch vor
der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen."

Rheinländer rät allen Betreibern von Online-Shops, ihre
Internetseiten schnellstmöglich auf den neuen Mustertext umzustellen.
Versandhändler, die Kataloge oder andere gedruckte Werbemittel
einsetzen, können diese aber zunächst noch weiter verwenden. Die
Übergangszeit dauert bis zum 01. Oktober. Die überarbeitete Fassung
der Muster-Widerrufsbelehrung ist deutlich kürzer ausgefallen, als
ursprünglich vom Ministerium geplant. Zunächst war der Abdruck von
umfangreichen Gesetzesbestimmungen in einem Anhang vorgesehen. Diese
Regelung hatte der bvh aber als unpraktikabel kritisiert.

Der Versandhandelsverband wird nun auch die weitere Diskussion
über die Widerrufsbelehrung intensiv begleiten. So muss in dem neuen
Gesetz klar geregelt werden, wer bei Ausübung des Widerrufsrechts die
Hinsendekosten für die Ware zu tragen hat. Im Sinne einer
interessengerechten Regelung muss der Kunde dafür aufkommen, weil so
missbräuchlichen Bestellungen in großem Umfang durch "schwarze
Schafe" vorgebeugt werden kann. Zum anderen erbringen
Versandunternehmen bei jeder Bestellung erhebliche finanzielle
Vorleistungen für die fachgerechte Verpackung der Ware und den
anschließenden Versand. Diese Kosten muss der Kunde in jedem Fall
übernehmen, denn bei einem Kauf im Stationärhandel muss er auch für
die Fahrt in die Stadt und das Parken im Parkhaus aufkommen.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. mit Sitz in
Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche.
Derzeit sind rund 260 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre
Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender
mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler,
TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die
Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft jährlich rund
27,6 Mrd. Euro um. Der Internetverkauf von Waren erreichte im Jahr
2007 erstmals den Rekordwert von 10,9 Mrd. Euro.

Originaltext: Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52922
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52922.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband des Deutschen Versandhandels, Johann-Klotz-Str. 12,
60528 Frankfurt am Main, Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069 -
678656-10, 0162 - 2525268, claas@versandhandel.org


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