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Lotto-Verstaatlichung gescheitert: Herbe Niederlage für Rheinland-Pfalz

Geschrieben am 12.03.2008 - [Nächster Artikel]

Hamburg (ots) - Das Land Rheinland-Pfalz ist mit dem Versuch
gescheitert, die private Lottogesellschaft des Landes zu
verstaatlichen. Das OLG Düsseldorf wies einen Eilantrag auf Freigabe
des vom Bundeskartellamt verbotenen Zusammenschlusses zurück. "Diese
erneute Niederlage des Landes illustriert einmal mehr die
Rechtswidrigkeit des seit Januar geltenden Glücksspielrechts,"
kommentiert Norman Faber, der Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
"Jetzt sitzt die Landesregierung in einer selbst verschuldeten
Zwickmühle, denn das OLG hat ihr auch noch aufgegeben, die
Lottokonzession öffentlich auszuschreiben."

Entgegen der Auffassung der Landesregierung zwingt der seit
Jahresbeginn geltende neue Glücksspielstaatsvertrag keinesfalls zur
Verstaatlichung von Lotterieveranstaltern. Das OLG Düsseldorf
bestätigt in seinem Beschluss klar die Position der Europäischen
Kommission, des Bundeskartellamts und des Deutschen Lottoverbands:
"Eine effektive Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht sowie ein
wirksamer Verbraucherschutz lassen sich ohne weiteres auch (und vor
allem) durch entsprechende gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen
des Glücksspielgeschäfts, darauf abgestellte Anforderungen an einen
Konzessionsinhaber sowie eine konsequente Überwachung des
Glücksspielbetriebs gewährleisten."

Einen weiteren schweren Schlag gegen das Monopol fügt das OLG noch
hinzu: "Sollte - wovon ersichtlich die Europäische Kommission ausgeht
- die Lotto GmbH bislang ohne Ausschreibung mit dem Lottogeschäft
beauftragt sein, wird das betraute private Lottounternehmen künftig
in einem transparenten und fairen Bieterwettbewerb zu ermitteln
sein." Das bedeutet: Lotto Rheinland-Pfalz wird die Konzession
entzogen werden müssen, um sie anschließend europaweit
auszuschreiben.

Die Argumentation des Landes, das Bundeskartellamt an ein vom Land
selbst geschaffenes Gesetz zu binden, hat das OLG mit Hinweis auf den
"selbst geschaffenen Normenkonflikt" eine eindeutige Abfuhr erteilt.
"Diese vollständige Niederlage der Landesregierung belegt den ganzen
Unsinn der verfehlten Glücksspielpolitik der Länder," so Norman
Faber. "Die EU-Kommission hat bereits ein
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das deutsche
Glücksspielrecht ist schon 2 Monate nach Inkrafttreten des
Glücksspielstaatsvertrages ein Trümmerhaufen. Es ist höchste Zeit für
einen Neuanfang."

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf stimmt mit der Einschätzung
der Verwaltungsgerichte überein. Seit Inkrafttreten des
Glücksspielstaatsvertrages haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte
die Vereinbarkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht
verneint und zugunsten privater Sportwettvermittler entschieden (so
u.A. VG Frankfurt, VG Minden, VG München). So hält es das VG Minden
nicht für erkennbar, weshalb von einer privaten Sportwette eine
größere Gefährdung als von einer staatlich veranstaltete Wette
ausgehen solle. Die Gefährdung hänge nicht davon ab, wem die Gewinne
zufließen. "Dieser einfachen Wahrheit, die umso mehr noch für das
nicht suchtgefährdende Lotto gilt, hätte sich der Gesetzgeber nicht
verschließen dürfen", so der Präsident des DLV.

Den Originaltext des Beschlusses leiten wir Ihnen gern per E-Mail
zu.

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
André Jütting
040 - 89 00 39 68
ajuetting@deutscherlottoverband.de
 
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