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RNZ: Karlsruhe kneift

Geschrieben am 11-03-2008

Heidelberg (ots) - Von Klaus Welzel
Wenn das Bundesverfassungsgericht spricht, lassen sich die Urteile
nur selten auf einen Nenner bringen. Etwa im Fall der automatischen
Kennzeichenerfassung. So, wie die Länder Hessen und
Schleswig-Holstein vorgeprescht sind, geht es jedenfalls nicht. Dort
wurde jedes vorbeifahrende Auto gescannt, um im Nachhinein
festzustellen, ob ein Gesetzesbrecher am Steuer saß. Damit macht der
Staat alle Bürger zu Verdächtigen. Karlsruhe hat diesem
Überwachungsmodell einen Riegel vorgeschoben. Zugleich haben die
Richter aber der Politik einen Schlüssel zugeworfen, der - um im Bild
zu bleiben - quasi in jedes Schlüsseloch passt, um diesen Riegel
wieder zu entfernen: Gescannt werden darf, wenn ein Fahndungszweck
vorliegt. Was ja fast immer der Fall sein dürfte.
Und geht es um Terroristenjagd, dürfen auch Bewegungsprofile erstellt
werden. Vom vermeintlichen Täter? Seinen Freunden? Menschen, die ihn
vielleicht nur kennen? Wie verhält es sich mit der Fahndung per
Mautbrücken? Sind Lebensmittelchips, die ein Produkt von der
Fertigungshalle bis zur Müllkippe begleiten, verfassungsgemäß?
Fragen, die unser modernes Leben beeinflussen. Methoden, die aus uns
gläserne Bürger machen. Vom Verfassungsgericht wird es davor leider
keinen umfassenden Schutz geben. Die Richter haben vor den neuen
technischen Möglichkeiten kapituliert.

Originaltext: Rhein-Neckar-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66730
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66730.rss2

Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
Telefon: +49 (06221) 519-0


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