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Bernhardt/von Stetten: Anhörung zur Erbschaftsteuer bestätigt Auffassung der Union

Geschrieben am 05-03-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines
Erbschaftsteuerreformgesetzes im Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der zuständige
Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag, Christian Freiherr von Stetten MdB:

Die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zur Neuregelung der
Erbschaftsteuer bestätigt in weiten Teilen die Auffassung der Union.
Dies gilt zum einen für die beabsichtigten entlastenden Maßnahmen.
Die Anhörung hat u. a. deutlich gemacht, dass die mit der Umsetzung
der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhergehende zwingende
Höherbewertung nicht dazu führen darf, dass insbesondere die selbst
genutzte Wohnimmobilie beim Generationenübergang künftig stärker
belastet wird. Deshalb ist es richtig, dass der vorliegende
Gesetzentwurf auf Initiative der Union eine massive Anhebung der
Freibeträge vor allem für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder vorsieht.

Des Weiteren hat die Anhörung auch deutlich gemacht, dass bei der
Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation eine
weitgehende steuerliche Entlastung unbedingt notwendig ist, um den
Erhalt von Arbeitsplätzen beim Unternehmensübergang langfristig zu
sichern. Um dies zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf eine
umfangreiche Verschonung des betrieblichen Vermögens vor; dafür hatte
sich die Union von Anfang an eingesetzt.

Zum anderen hat die Anhörung aber auch gezeigt, dass bei
verschiedenen Maßnahmen der vorgesehenen Neuregelung noch
Optimierungsbedarf besteht; in vielen Punkten haben die
Sachverständigen Vorschläge unterbreitet, für die sich auch der
Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2008 ausgesprochen
hat.

Die Union wird sich insoweit für weitere Verbesserungen einsetzen
und gemeinsam mit den Sozialdemokraten nach angemessenen Lösungen
suchen. Dabei handelt es sich u. a. um folgende Punkte:

- Verkürzung der 15-jährigen Behaltensfrist und Vermeidung des
sog. Fallbeileffekts bei der Verhaftungsregelung,

- Vermeidung unnötiger Bürokratie bei der Lohnsummenklausel,

- Ausgestaltung eines günstigeren Tarifverlaufs bei Geschwistern,
Nichten und Neffen in der Steuerklasse II,

- Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten bei der
Zuordnung zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen insbesondere im
Hinblick auf die Land- und Forstwirtschaft sowie die
Immobilienwirtschaft,

- Vermeidung einer unangemessenen Doppelbelastung von
Erbschaftsteuer und Einkommensteuer.

Wir sind zuversichtlich, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf
der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialdemokraten weiter
verbessern und in einem zügigen Verfahren einvernehmlich und zeitnah
in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag verabschieden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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