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Pflegereform: Ein bisschen Pflegestützpunkt und deutliche Entlastung für Demenzkranke

Geschrieben am 28-02-2008

Berlin (ots) - bpa begrüßt beschlossene Verbesserungen für
demenziell Erkrankte und Entscheidung gegen flächendeckende
Pflegestützpunkte

Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich am Dienstag auf
einen Kompromiss bei der Pflegereform verständigt. Aus Sicht des
Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der
bundesweit über 5.300 private Pflegeeinrichtungen vertritt, sind die
Ergebnisse unterschiedlich zu bewerten.

"Unsere größten Befürchtungen hinsichtlich der Pflegestützpunkte
sind abgewendet", so bpa-Präsident Bernd Meurer. "Denn zu einer
bundesweiten Einführung von Pflegestützpunkten wird es jetzt so
schnell nicht kommen." Die Fraktionsspitzen haben vereinbart, dass
die Länder frei entscheiden können, ob sie Pflegestützpunkte
einführen wollen. Die Errichtung von bundesweit über 4.000 solcher
neuen Institutionen ist damit vom Tisch. SPD-regierte Länder haben
bereits signalisiert, jetzt mit dem Aufbau der Pflegestützpunkte zu
beginnen. Unionsregierte Länder wollen erst einmal abwarten.

"Das Ziel, die Beratung und Begleitung von Pflegebedürftigen und
deren Angehörigen auszubauen, ist nach wie vor richtig", so Meurer.
"Allerdings brauchen wir hierfür vorrangig die Stärkung der
bestehenden Angebote. Die Wahlfreiheit und örtliche Nähe bei der
Pflegeberatung kann durch qualifizierte Pflegeeinrichtungen bestens
gewährleistet werden. Statt eines Flickenteppichs bei der
Pflegeberatung, wie wir ihn jetzt bekommen werden, wäre so eine
flächendeckende Beratungsstruktur gesichert."

Bei der Koalitionsklausur wurden außerdem Verbesserungen für
stationär versorgte Demenzerkrankte beschlossen. Für diese soll es
zusätzliche Leistungen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro,
offensichtlich 100 Euro pro Demenzkranken, geben. Diese zusätzlichen
Leistungen sollen nicht von Pflegefachkräften, sondern von speziellen
"Betreuungsassistenten" erbracht werden. Im ambulanten Bereich soll
offensichtlich auf eine Entscheidung der Pflegekasse über die
individuelle Leistungshöhe verzichtet werden. Der zusätzliche
Leistungsbetrag soll den Demenzkranken monatlich in zwei Stufen,
entweder 100 oder 200 Euro, zuteil werden.

"Der bpa begrüßt diese Entscheidung nachdrücklich", kommentiert
der bpa-Präsident. "Sie entspricht unseren Forderungen. Die
Leistungen der Pflegeversicherung müssen unmittelbar den
Pflegebedürftigen zugutekommen. Aus diesem Grund haben wir uns für
deutlich mehr Leistungen zugunsten von demenzkranken Menschen, ob zu
Hause oder im Pflegeheim, ebenso wie für eine unbürokratische
Leistungsgewährung eingesetzt. Wir freuen uns, dass unserem Vorschlag
gefolgt wurde und auch die Betroffenen in Heimen von dieser Regelung
profitieren werden."

Unabhängig von Pflegestützpunkten und Leistungen für demenziell
Erkrankte besteht nach Ansicht des bpa an weiteren Stellen im
Gesetzentwurf dringender Korrekturbedarf. Der bpa appelliert daher an
die politischen Entscheidungsträger, sich der notwendigen Änderungen
anzunehmen.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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