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Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zu Online-Urteil

Geschrieben am 27-02-2008

Mainz (ots) - Die schöne neue Online-Welt ist seit gestern ein
gutes Stück rechtssicherer geworden. Denn das
Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Ohrfeige für das Gesetz des
Landes Nordrein-Westfalen zur Online-Fahndung zugleich Grundsätze
definiert, die den Bürger in diesem Bereich künftig sehr weitgehend
vor dem Staat schützen. Die Entscheidung über das "Grundrecht auf die
Gewährung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme", wie die Sache hochjuristisch heißt, sagt klipp und klar,
dass nur dann in Dateien spioniert werden darf, wenn "Leib, Leben und
Freiheit einer Person oder wenn die Funktionsfähigkeit wesentlicher
Teile der existenzsichernden öffentlichen Versorgungseinrichtungen"
in Gefahr sind. Außerdem muss immer ein Richter seine Zustimmung
geben. Eine so hohe Hürde hatten selbst Experten nicht erwartet,
dementsprechend groß ist der Beifall für Karlsruhe.
Das knallharte Kassieren eilig zusammengepfuschter Gesetze durch die
obersten Richter ist nicht neu. Man denke nur an die Rasterfahndung,
den großen Lauschangriff oder auch die Abschuss-Ermächtigung im
Luftsicherheitsgesetz. Die jüngste Entscheidung ist aber viel
weitgehender, denn sie definiert ein spezielles Schutzbedürfnis, das
so offenbar rechtlich nicht abgedeckt war. Faktisch ist ein neues
Grundrecht geschaffen worden.
Gut so! Dass die roten Roben in Karlsruhe immer öfter Entscheidungen
der Politik derart grundsätzlich justieren, muss indes nachdenklich
stimmen. Wer beim Schutz des Staates das Behüten des Einzelnen
hintenan stellt, sollte schleunigst sein Demokratieverständnis
überprüfen. Auch das ist Teil der gestrigen Botschaft aus Karlsruhe.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Melanie Wied
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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