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Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Karlsruher Urteil zu Online-Durchsuchungen

Geschrieben am 27-02-2008

Frankfurt/Oder (ots) - Wieder einmal hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Gesetz gekippt, das massiv
in die Freiheit der Bürger dieses Landes eingegriffen hätte. Der
Computer zu Hause mit seinen gespeicherten Tagebüchern, Codewörtern,
Fotos und Bankdaten bleibt also¬ privat, genauso wie es Briefe oder
Unterhaltungen in der Wohnung sind. Es sei denn, es gibt einen
konkreten Verdacht gegen den Besitzer. Das ist eine weise
Entscheidung des Gerichts. Denn es passt die Rechtsprechung an das
Computerzeitalter an.

Originaltext: Märkische Oderzeitung
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Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2

Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de


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