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Mitteldeutsche Zeitung: Urteil zu Online-Durchsuchungen Sachsen-Anhalts Datenschützer von Bose: Karlsruhe stärkt die Freiheitsrechte

Geschrieben am 27-02-2008

Halle (ots) - Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von
Bose hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
Online-Durchsuchungen gelobt. "Ich bin zufrieden", sagte er der in
Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).
"Das Gericht hat ein neues Grundrecht formuliert. Das ist eine
Stärkung der Freiheitsrechte gegenüber dem Staat. Man sollte beim
BKA-Gesetz jetzt keinen Schnellschuss machen." Überhaupt könne "man
Zweifel haben", ob es zustande komme, weil das
Bundesverfassungsgericht sehr hohe Hürden errichtete. So müssen bei
einer Online-Durchsuchung eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und
Freiheit vorliegen. Ein Richter müsse die Genehmigung erteilen. Und
der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung müsse geschützt
bleiben. "Die Datenschützerkonferenz wird sich damit Anfang April in
Berlin befassen", kündigte von Bose an. "Das wird mit Sicherheit auf
der Tagesordnung stehen."

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
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Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300


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