Rostock (ots) - Der oft rigorose Umgang mit den Alg-II-Empfängern seitens der Behörden führten zu vielen Klagen vor Gericht. Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert. Aber nicht, indem er das unzulängliche Sozialgesetz nachbesserte, sondern eine höhere Hürde für die Kläger errichtete: In zweiter Instanz darf nur noch geklagt werden, wenn der Streitwert über 750 Euro liegt. Im Sport bezeichnet man die Hürde auf der Rennbahn als Schikane. Das Fremdwörterbuch vom Dudenverlag schreibt: Schikane ist "ein böswillig errichtetes Hindernis". Als nichts anderes werden Hartz-IV-Empfänger die Neuregelung empfinden. Sie müssen nun akzeptieren, dass ihnen Behörden rund um das Alg II Unrecht tun dürfen. Weil alles, was unter 750 Euro Streitwert liegt, jetzt per Gesetz kein Unrecht mehr ist.
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