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Westfalenpost: Zweispältiges Urteil

Geschrieben am 22-02-2008

Hagen (ots) - VW-Affäre: Gefängnisstrafe für Volkert
Von Sven Nölting
Das vorläufige Ende im VW-Prozess lässt Außenstehende im Zwiespalt
zurück. Das Urteil gegen den korrupten Ex-Betriebsratschef Volkert
ist hart, erscheint aber nur zu gerecht. Ein Jahrzehnt lang hat der
Arbeitnehmervertreter über Gebühr abkassiert, sich für kooperatives
Verhalten im Aufsichtsrat bezahlen lassen. Es wäre unerträglich, wenn
Volkert damit ungeschoren davon käme - nicht nur für die VW-Kollegen,
deren Vertrauen er missbraucht hat. Dass dem Mann heute noch jede
Einsicht in seine Schuld abgeht, spricht auch gegen mildernde
Umstände.
Dennoch hat der Richterspruch einen faden Beigeschmack. Das hat
weniger mit der Haftstrafe für Volkert zu tun, als mit dem anderen
Urteil im VW-Skandal und weiteren möglichen Prozessen, die gar nicht
erst geführt wurden. So lässt sich schwer nachvollziehen, dass der
Bestochene hart bestraft wird, der Schmiergeldzahler sich aber
glimpflich aus der Affäre ziehen kann. Ex-Arbeitsdirektor Hartz war
verantwortlich für systematische Bestechung von Betriebsräten bei VW.
Dass ausgerechnet ihm eine Bewährungschance eingeräumt wurde, bleibt
völlig unverständlich. Zumal selbst sein Handlanger Gebauer, dessen
Aussage das Verfahren erst ermöglichte, nicht straffrei ausgehen
soll.
Auch kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Prozess
keinesfalls das ganze Ausmaß der Affäre aufgedeckt hat. Jahrelang
lief die Zusammenarbeit von Betriebsrat und VW-Vorstand wie
geschmiert. Regelmäßig gab's Geschenke, Reisen und Bordellbesuche auf
Firmenkosten - und ausgerechnet der mächtige Konzernpatriarch Piech
will von allem nichts gewusst haben. Unglaublich.

Originaltext: Westfalenpost
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Telefon: 02331/9174160


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