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Bleser/Jordan: Keine Notwendigkeit für grundlegende Novelle des Bundeswaldgesetzes

Geschrieben am 21-02-2008

Berlin (ots) - Zur aktuellen Diskussion um den Änderungsbedarf im
Bundeswaldgesetz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und der zuständige
Berichterstatter für Forstwirtschaft, Dr. Hans-Heinrich Jordan MdB:

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmen mit der
Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz und der Mehrzahl der Bundesländer überein, dass
derzeit keine Notwendigkeit für eine Novellierung des
Bundeswaldgesetzes besteht.

Es besteht große Übereinstimmung in der Auffassung, dass sich das
Bundeswaldgesetz grundsätzlich bewährt hat und gute Voraussetzungen
bietet, die gestiegenen Anforderungen an eine sach- und fachgerechte
Bewirtschaftung der cirka 11 Mio. Hektar Wald in Deutschland zu
bewältigen.

Nur in wenigen Punkten besteht der Bedarf für Klarstellungen, die
im Rahmen eines Artikelgesetzes umgesetzt werden könnten. So sollen
z. B. die örtlichen Forstbetriebsgemeinschaften bzw. deren forstliche
Vereinigungen das Recht zum Holzverkauf für ihre Mitglieder
zugesprochen bekommen. Zum anderen sind agroforstlich genutzte
landwirtschaftliche Flächen bzw. Kurzumtriebs- oder
Schnellwuchsplantagen vom Waldbegriff zu trennen und auszugrenzen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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