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Eigentümergemeinschaft kann Sanierung wegen Schimmel in einer Wohnung ablehnen

Geschrieben am 21-02-2008

Nürnberg (ots) - Kommt es in einer Eigentumswohnung wegen des
Einbaus dichter Isolierglasfenster zu einem Schimmelproblem, so kann
der betroffene Eigentümer keine zwangsweise Fassadensanierung von der
Eigentümergemeinschaft erzwingen.

Durch den Einbau moderner Isolierglasfenster wollte ein
Wohnungseigentümer den Wert seiner Wohnung steigern. Doch schon kurze
Zeit nach der Renovierung kam es zu einem ernsthaften Schimmelproblem
in der Wohnung, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de: Die in
der warmen Innenluft enthaltene Feuchtigkeit kondensierte an einer
kühlen Außenwand. Der einst durch die alten Einfachfenster
gewährleistete Luftaustausch konnte wegen der modernen
Isolierglasfenster nicht mehr stattfinden. Ein idealer Nährboden für
Schimmel.

Um das Problem zu beseitigen, forderte der Wohnungseigentümer nach
Angaben des Immobilienportals Immowelt.de von der
Eigentümergemeinschaft, dass sie einer Fassadendämmung zustimmen
solle. Doch die weigerte sich: zu teuer. Das wollte der
schimmelgeplagte Eigentümer nicht hinnehmen und zog vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: Der Wohnungsbesitzer
kann wegen des selbst verursachten Schimmelschadens keine aufwendigen
Sanierungen von der Eigentümergemeinschaft einfordern (Az.: I-3 Wx
54/07). Laut Gutachten schieden Baumängel am Gemeinschaftseigentum
aus. Vielmehr weise die betroffene Außenwand des 1972 errichteten
Hauses keinerlei Schäden auf. Auch sei der Dämmwert der Wand besser,
als dies die damaligen Normen vorsahen. Ein Anspruch darauf, dass ein
einzelner Eigentümer eine Fassadensanierung erzwingen kann, um heute
gültige Dämmnormen zu erreichen, bestehe nicht, zumal die anderen
Wohnungen nicht betroffen seien.

Auch der Voreigentümer der Schimmelwohnung berichtete glaubhaft,
dass er 20 Jahre lang keinerlei Probleme mit Schimmel in der Wohnung
gehabt habe. Wenn ein Wohnungsbesitzer also durch den Einbau moderner
Isolierglasfenster ein Schimmelproblem heraufbeschwört, muss er nach
Ansicht des Gerichts besser lüften und mehr heizen. Oder aber den
Raum anders nutzen, wenn sich nur so der Schimmelbefall vermeiden
lässt, mahnt Immowelt.de.

Über Immowelt.de:

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im
Internet mit monatlich zuletzt 250 Millionen Page Impressions, 50
Millionen Exposé-Aufrufen und über 700.000 Immobilien-Angeboten im
Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter
von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Originaltext: Immowelt AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24964.rss2

Pressekontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de,
Tel: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15


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