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Palliativversorgung: Bundesgesundheitsministerium stimmt Richtlinie zu

Geschrieben am 20-02-2008

Berlin (ots) - Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dem
Beschluss zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zugestimmt. Allerdings sind mit
der Zustimmung zwei Auflagen verbunden. Die Richtlinie tritt durch
Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu dem dort genannten Zeitpunkt in
Kraft.

Die Auflagen des BMG betreffen unter anderem die
Verordnungsmöglichkeit durch den Krankenhausarzt. Laut G-BA sollte
der Krankenhausarzt für Palliativpatienten Leistungen für maximal
sieben Tage verordnen können. Das BMG stellt klar, dass im Rahmen der
nächsten Richtlinienüberarbeitung die Begrenzung nicht für Patienten
in der akuten Sterbephase gilt, weil diesen nicht zumutbar ist, für
eine Anschlussverordnung sorgen zu müssen.

Weiterhin verpflichtet das BMG den G-BA dazu, einmal im Jahr
Bericht über die Leistungsentwicklung zu erstatten. Der Gemeinsame
Bundesausschuss soll insbesondere die Fragen beantworten, ob durch
die Richtlinie den besonderen Belangen von Kindern genügt wird und
wie sich die Richtlinie zur spezialisierten ambulanten
Palliativversorgung auf die anderen Leistungsbereiche auswirkt.
Ausdrücklich nennt das Bundesministerium in diesem Zusammenhang den
Bereich häusliche Krankenpflege und weist darauf hin, dass über
Rückwirkungen u.a. auf diesen Leistungsbereich berichtet werden muss,
um eventuell nachzubessern.

"Durch die im Zeitrahmen erfolgte Zustimmung des BMG wird die
Umsetzung des neuen Leistungsanspruches greifbar. Besonders
begrüßenswert ist aus unserer Sicht, dass das BMG ausdrücklich den
Zusammenhang zu der häuslichen Krankenpflege einbezieht, um
Schnittstellenprobleme frühzeitig zu erkennen und gesetzlich
entgegensteuern zu können", bewertet bpa-Geschäftsführer Bernd Tews
die Ausführungen.

In seiner Begründung führt das BMG aus, dass bei der Erfassung der
Rückwirkungen insbesondere ausgewertet werden soll, ob über die
spezielle Palliativversorgung hinaus Verbesserungen der allgemeinen
Palliativversorgung erforderlich sind.

"90 % aller Menschen benötigen am Lebensende nicht spezialisierte,
sondern allgemeine palliative Versorgung. Bereits im
Stellungnahmeverfahren hat der bpa deshalb darauf aufmerksam gemacht,
dass die Leistung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung
sehr wichtig und richtig ist. Es darf jedoch nicht vergessen werden,
den Bereich der allgemeinen Palliativversorgung weiterzuentwickeln
und zu fördern. Hier bestehen derzeit noch einige Defizite im
ambulanten und stationären Bereich", so Tews weiter.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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