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Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB: HVB verklagt UniCredit auf Herausgabe der BA-CA-Beteiligung

Geschrieben am 20-02-2008

Bonn (ots) - Die HVB hat heute ihre Mehrheitsaktionärin UniCredit
auf Herausgabe der an UniCredit veräußerten Mehrheitsbeteiligung an
der Bank Austria Creditanstalt AG (BA-CA) vor dem Landgericht München
I (5. Kammer für Handelssachen) verklagt. Der Besondere Vertreter der
HVB, Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel aus Bonn, erklärte zur von ihm
namens der HVB erhobenen Klage: "Die Klage ist ein wichtiger Schritt,
die von UniCredit durchgesetzte Schädigung der HVB rückgängig zu
machen. Sie dient der pflichtgemäßen Erfüllung meines im Juni 2007
von der Hauptversammlung erteilten Auftrags zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen der HVB."

Die Klage ist im Wesentlichen damit begründet, dass auf Weisung
von UniCredit die HVB der UniCredit ihre BA-CA-Beteiligung im Januar
2007 weit unter Wert veräußert hat und Aufsichtsrat und
Hauptversammlung vor ihren Zustimmungen zur Veräußerung "jeweils auf
mannigfaltige Weise getäuscht worden sind", erklärte Heidel. Das
Landgericht München I hatte durch Urteil vom 31. Januar 2008 bereits
den Hauptversammlungsbeschluss der HVB vom Oktober 2006, der
Grundlage der Veräußerung war, für nichtig erklärt. Täuschung und
Veräußerung weit unter Wert an UniCredit als HVB-Aktionärin führen
zur Nichtigkeit der Veräußerung und begründen die Ansprüche auf
Rückabwicklung sowie auf Ersatz aller weiteren in diesem Zusammenhang
verursachten Schäden. Neben UniCredit sind für die geltend gemachten
Schäden auch der Aufsichtsratsvorsitzende der HVB und CEO der
UniCredit, Alessandro Profumo, sowie die HVB-Vorstandsmitglieder Dr.
Wolfgang Sprißler (Vorstandssprecher) und Rolf Friedhofen
(Finanzvorstand) verantwortlich, weshalb sie als Gesamtschuldner mit
UniCredit verklagt worden sind. Der Besondere Vertreter behält sich
vor, nach weiterer Aufklärung des Sachverhalts namens der HVB weitere
Ersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt insbesondere im Hinblick
auf die Beherrschung der HVB durch UniCredit durch das sogenannte
Business Combination Agreement. Das Landgericht München I hat durch
das o.g. Urteil dieses Agreement bereits zutreffend als
rechtswidrigen verdeckten Beherrschungsvertrag bezeichnet.

Originaltext: Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67365
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67365.rss2

Pressekontakt:
Frau Sonja Brucherseifer
- Sekretariat -
Meilicke Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte
Partnerschaft mit Sitz in Bonn
Registergericht Essen PR 233
Fon 49 - 228 - 72 543 - 11
Fax 49 - 228 - 72 543 - 20
heidel@meilicke-hoffmann.de
www.meilicke-hoffmann.de


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