Falk: SPD beschneidet Entscheidungsfreiheit von Eltern
Geschrieben am 05-02-2008 |
Berlin (ots) - Zu den Vorschlägen der SPD, den Kinderfreibetrag zu kürzen und die nächste Kindergelderhöhung auszusetzen, um das eingesparte Geld für Schulspeisungen und den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze einzusetzen, erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:
Der Vorschlag, die nächste Kindergelderhöhung auszusetzen und einen Teil des Kinderfreibetrages umzuwidmen für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und Gratisverpflegung in der Schule bedeutet eine nicht zu rechtfertigende Einmischung des Staates in ureigenstes Elternrecht - das ist mit der Union nicht zu machen!
Das Grundgesetz weist Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als "deren natürliches Recht und ihnen zuvörderst obliegende Pflicht" zu. Deshalb kann es nicht sein, dass der Staat immer mehr Aufgaben an sich zieht und für die Eltern entscheidet, was gut für ihre Kinder ist.
Sollte der vom Bundesfinanzminister im Herbst 2008 vorzulegende Existenzminimumsbericht zu dem Ergebnis kommen, dass der Kinderfreibetrag aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten angehoben werden muss, ist es politisch geboten, auch das Kindergeld zu erhöhen (derzeit 154 Euro für das erste bis dritte Kind und 179 Euro ab dem vierten Kind). Dies muss nicht zwangsläufig zur einheitlichen Anhebung führen - das wäre in der Tat Politik mit der Gießkanne. 10 Euro mehr für alle Kinder bedeuten zwei Milliarden Euro Mehrkosten.
Vieles spricht dafür, eine Kindergelderhöhung nach Anzahl der Kinder zu staffeln, damit vor allem Mehrkindfamilien stärker berücksichtig werden. In diesen Familien ist die Erwerbstätigkeit beider Eltern oft nicht möglich und auch nicht erwünscht. Eine Kindergelderhöhung könnte für diese Familien eine spürbare Entlastung bringen und würde ganz sicher von der ganz überwiegenden Zahl der Eltern zum Wohle ihrer Kinder verwendet.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Kindergeld nicht verwechselt werden sollte mit dem Sozialgeld für Kinder, deren Eltern Sozialhilfe oder ALG II als Transferleistung erhalten. Hier beträgt der Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren derzeit 208 Euro plus anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung. Seine Anpassung unterliegt den allgemeinen Kriterien der Regelsatzanpassung.
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