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Götz: Leistungsfähigkeit als Hauptkriterium

Geschrieben am 25-01-2008

Berlin (ots) - Zur anhaltenden Diskussion über die notwendige
Neuorganisation der Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II erklärt
der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007
stellen die im Rahmen der Arbeitsmarktreform Hartz IV ins Leben
gerufenen ARGEN eine verfassungswidrige Mischverwaltung dar.

Wir haben bis 2010 die Chance, vorhandene organisatorische
Defizite zu bereinigen und die Umsetzung der Reformziele dauerhaft zu
verbessern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der
Gesetzgeber dabei den verfassungsgewollten prinzipiellen Vorrang
einer dezentralen, also gemeindlichen, vor einer zentral und damit
staatlich determinierten Aufgabenwahrnehmung berücksichtigen.

Alle zur Diskussion vorliegenden Trägerschaftsmodelle werden von
Finanzierungsfragen überschattet. Einige Akteure und Verbände
beginnen auf der Basis von finanziellen und politischen Risiken zu
argumentieren. Dahinter stehen häufig Ängste und die Sorge vor Macht-
und Prestigeverlust. Einer solchen Diskussionskultur droht das
eigentliche Hauptkriterium, die Leistungsfähigkeit, abhanden zu
kommen. Das darf nicht sein.

Wir sind es dem Steuerzahler schuldig, zunächst das qualitativ
beste Organisationsmodell für die betroffenen Menschen zu finden.
Erst im zweiten Schritt gilt es, die Finanzierung dieses optimalen
Trägermodells mit allen beteiligten Akteuren bestmöglich zu regeln.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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