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Allg. Zeitung Mainz: zum Abhör-Urteil

Geschrieben am 24-01-2008

Mainz (ots) - Es klingt schon ein bisschen grotesk: Ein
islamistischer Terrorist, in Deutschland rechtskräftig zu acht Jahren
Haft verurteilt, verwahrt sich dagegen, dass sein Telefon in
Deutschland abgehört wurde. Argument: Eine internationale
Terrorgefahr könne diese Maßnahme nicht rechtfertigen, es hätte schon
einer Terrorgefahr für Deutschland bedurft. Makaber. Das
Bundesverwaltungsgericht sah das gottlob anders. Grundsätzlich gilt:
Telefonabhörmaßnahmen gehören, genau wie die akustische
Wohnraumüberwachung, in den Instrumentenkasten, der mit dem großen -
virtuellen - Etikett "Vorsicht, hoch sensibel" versehen ist. Die
Diskussion, welche Eingriffsrechte den Sicherheitsbehörden
zugestanden werden müssen, wird gerade in Deutschland seit langer
Zeit intensiv, kontrovers, aber zumeist ohne Schaum vor dem Mund
geführt. Höchste Gerichte haben sich mehrfach zum Thema geäußert. Die
Grundlinie der Rechtsprechung lautet zusammengefasst: Vor dem
Hintergrund einer zweifellos gestiegenen Terrorgefahr muss der Bürger
Eingriffe in seine Privatsphäre erdulden - aber nur bis zu einem
gewissen Maß, und selbstredend nur, wenn unabhängige Instanzen wie
Richter oder Parlamentarische Kontrollkommission ein Auge darauf
haben. Gerade beim so genannten Großen Lauschangriff haben die
Karlsruher Richter dieses "Ja, aber"-Prinzip überaus anschaulich
gemacht. Die Politiker, die aktuell Regeln für die
Online-Durchsuchung erarbeiten, lässt das gewiss nicht unbeeindruckt.
Sie wissen: Die Online-Durchsuchung ist nötig, aber wenn sie die
Befugnisse der Sicherheitsbehörden über die Maßen ausdehnen, wird
Karlsruhe einschreiten. Denn die Grundlinie lautet: Freiheit und
Sicherheit sind keine Gegensätze, sie bedingen sich wechselseitig.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Melanie Wied
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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