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Hüppe: Menschen mit Behinderungen waren erste Opfer des NS-Regimes

Geschrieben am 24-01-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des
Nationalsozialismus am 27. Januar 2008 erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Zu den ersten Opfern des Nationalsozialismus gehörten Menschen mit
Behinderungen. Ab Juli 1933 wurden sie durch das "Gesetz zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses" systematisch erfasst. Sogenannte
"Erbkranke" wurden selektiert und zwangssterilisiert. Den
nationalsozialistischen Euthanasiemorden im Rahmen des sogenannten
"T4-Programms" fielen ab 1939 über 100.000 Menschen mit Behinderungen
zum Opfer. An vielen weiteren wurden medizinische Versuche
durchgeführt. Die Morde an kranken und behinderten Menschen waren
Vorläufer und Vorbild der späteren Massenmorde in den
Vernichtungslagern.

Der jüdische Arzt und Leiter der Kommission zur Bewertung der
medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den
Menschen-Experimenten während des Nazi-Regimes dokumentierte in einem
Fachartikel, dass die Grundlage für die Verfolgung Behinderter und
Kranker bereits Jahre vor der NS-Diktatur gelegt wurde. Schon früh
hätte sich die Auffassung breit gemachte, dass es Leben gibt, das es
nicht wert sei, gelebt zu werden. "In ihrem Frühstadium betraf die
Haltung nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu
diesen Kategorien auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch
Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle
Nicht-Deutschen gerechnet", schrieb Leo Alexander.

Beklemmend ist, dass viele Forscher und Ärzte, die an den
Forschungen aktiv beteiligt waren, nach dem Ende des Nazi-Regimes
weiterhin in Deutschland forschen durften und Forschungsaufträge
erhielten. Einige Forscher wurden nach 1945 schon bald in
Leitungsfunktionen deutscher Forschungseinrichtungen beschäftigt.

Unser Grundgesetz verpflichtet zu Achtung und Schutz der
unantastbaren Menschenwürde. Träger der Menschenwürde ist jeder
Mensch, unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, Krankheit oder
Behinderung. Die Erblast der NS-Verbrechen ist bleibende Mahnung,
jeder Tendenz zur Wertabstufung von menschlichem Leben entschieden
entgegenzutreten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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