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Gehb: Altfälle in den Schutz aufnehmen

Geschrieben am 23-01-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum
Risikobegrenzungsgesetz und der Debatte zum Schutz von Kreditnehmern
beim Darlehensverkauf erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Allen Kreditnehmern, die ihren Kredit ordentlich bedienen und
bezahlen, sollte der Gesetzgeber die Sicherheit geben, dass der
Erwerber eines Darlehens oder einer Grundschuld nur den tatsächlich
ausstehenden Darlehensbetrag zurückfordern kann. Damit würde der
Darlehensverkauf nicht eingeschränkt und gleichzeitig Häuslebauern
und Unternehmern die Sicherheit gegeben, dass der neue
Grundschuldgläubiger nicht den Nominalbetrag der Grundschuld
vollstrecken kann. Zur Erreichung dieses Ziels wäre es denkbar, den
Sicherungsvertrag bei Darlehens-/Grundschuldverkauf automatisch
"mitwandern" zu lassen. Zusätzlich zu den Vorschlägen aus dem
Bundesjustizministerium, die sich auf Neuabschlüsse beziehen, würde
eine solche Lösung auch die bestehenden Kredite, also alle Altfälle,
in den Schutz aufnehmen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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