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Korrekturbedarf bei den Pflegestützpunkten

Geschrieben am 22-01-2008

Berlin (ots) - bpa: Finanzmittel besser für Demenzkranke in Heimen
einsetzen

Die Reform der Pflegeversicherung geht in die nächste Runde:
Vertreter der Krankenkassen, der Sozialhilfeträger, des
Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und
anderer Verbände sowie Einzelsachverständige gaben am Montag während
einer Anhörung im Bundestag ihre Einschätzungen zur geplanten
Pflegereform ab. Die Position des bpa stieß dabei auf großes
Interesse, wie die vielen Fragen an den bpa zeigten. Im Fokus der
Anhörung standen die heiß diskutierten Pflegestützpunkte als zentrale
Beratungs-Anlaufstellen.

Medien berichteten im Vorhinein über die erneute Ablehnung der
Pflegestützpunkte durch Unionsvertreter. Auch von fachlicher Seite
überwog die Kritik: Für verschiedene Vertreter von Sozial- und
Pflegeverbänden und Krankenkassen weist der Gesetzentwurf an dieser
Stelle Nachbesserungsbedarf auf. Der bpa, der bundesweit über 5.300
private ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vertritt, teilt
die kritische Einschätzung.

"Die Novelle ist für uns keine kleine Reform. Auch den Ausbau der
Beratung begrüßen wir nachdrücklich. Den Aufbau von
Pflegestützpunkten halten wir jedoch für nicht erforderlich, sie sind
nicht der richtige Weg zu einer flexiblen, zugehenden Beratung für
Pflegebedürftige und deren Angehörige. Vielmehr sehen wir die Gefahr,
dass unwirtschaftliche Doppelstrukturen neu etabliert werden", so
bpa-Präsident Bernd Meurer. "Stattdessen sollten die bestehenden
Ressourcen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen, die gut vor Ort
vernetzt sind, genutzt und die bereits vorhandene Beratungsstruktur
ausgebaut werden.

Aus Sicht des bpa ist bei den vorgesehenen Stützpunkten eine
unabhängige Beratung nicht garantiert. Meurer: "Es ist bedenklich,
dass Beratung und Leistungsentscheidung in den Pflegestützpunkten
durch die gleiche Person erfolgen soll."

"Pflegebedürftige und Angehörige müssen wählen dürfen, wer sie
berät. Deswegen sollten die bestehenden Beratungsangebote der
Pflegeeinrichtungen, der Kommunen und der Pflegekassen weiterhin
genutzt werden können. Der Pflegebedürftige sollte einen
Rechtsanspruch auf wohnortnahe zugehende Beratung und Anleitung
zugesprochen bekommen. Umfang und Inhalt der Beratung müssen sich an
den Wünschen und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ausrichten.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wollen in ihrer Häuslichkeit -
im Krisenfall auch im Krankenhaus - so beraten werden, dass sie
selbstbestimmt entscheiden können. Dazu gehört auch die freie Wahl
der Pflegeberatung."

Die erheblichen Mittel aus der Pflegeversicherung für die
Pflegestützpunkte könnten daher besser für direkte
Leistungsverbesserungen eingesetzt werden, insbesondere für
demenzkranke Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen.

Die Stellungnahme des bpa zur Anhörung steht unter
www.bpa.de/29.html.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews 030 / 30 87 88 60.


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