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Jetzt reicht's / Legehennen müssen wieder ins Freiland

Geschrieben am 09-05-2006

Vohburg (ots) - Auf Grund des § 79a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit
§ 17 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 12, des § 79a Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit
§ 17b Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b sowie des § 79a Abs. 2 Nr. 4 in
Verbindung mit den §§ 18, 20 Abs. 3, § 21 Abs. 1 und den §§ 28 und
29, auch in Verbindung mit § 62, jeweils in Verbindung mit § 79a Abs.
1 Satz 1 und § 79 Abs. 1a, des Tierseuchengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S.1260), von denen § 79a
Abs. 1 Satz 1 durch Artikel 2 § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1.
September 2005 (BGBl. I S. 2618) geändert worden ist, verordnet das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz: ...

So "einfach" beginnt die Mitteilung von Horst Seehofer an die
Geflügelhalter im Mai 2006, in dessen § 1 Abs. 2 auch die Möglichkeit
einer Ausnahme von der Stallpflicht beinhaltet. Dieser, in der Presse
als positive Zukunftsaussicht für den Bestand der Freilandhaltung von
Geflügel gewertet, hat nur einen gravierenden Schönheitsfehler:
Genauso lang und unverständlich wie der Eingangssatz mit allen
Paragraphen ist die Erklärung, unter welchen Umständen eine
Ausnahmeregelung getroffen werden kann. Außerdem werden regelmäßige
tierärztliche, virologische und serologische Untersuchungen verlangt,
die extreme Kosten verursachen. Aber das Beste an dieser
Ausnahmeregelung ist, dass "die zuständige Behörde" im Schreiben
nicht genannt wird und wenn man sich an die logischerweise
zuständigen Veterinärämter wendet erst mal ein "davon wissen wir
nichts" erntet.

Damit ist die Schmerzgrenze für Geflügelhalter eindeutig
überschritten. Damit wird auch klar, dass Horst Seehofer entweder der
Käfiglobby in die Hände spielt, oder schlicht die Verhältnisse
"seiner" Geflügelbauern nicht kennt. Mit einer unbegrenzten
Stallpflicht und einer nicht zu durchschauenden und schwer
erreichbaren Ausnahmeregelung ist er für den wirtschaftlichen Ruin
der Freiland-Geflügelhalter verantwortlich. Und daran ändern auch die
versprochenen Entschädigungszahlungen nichts.

Daher fordert die Erzeugergemeinschaft CW Öko Ei endlich greifende
Maßnahmen:

- sofortige Aufhebung des generellen Auslaufverbotes
- Bekämpfung der Massentierhaltung
- zukunftsorientierte Konzepte für die Erhaltung der
Auslaufhaltung


Stellungnahme der Erzeugergemeinschaft zur Geflügelverordnung vom
Mai 2006
http://www.diebiohennen.de/download/presse/ZurVO_04_05_2006_1.pdf


Wir unterstützen die Demonstration auf dem Hühner-Freiland-Hof in
88339 Bad Waldsee, Oberurbach 25 am 14. Mai 2006 um 13.00 Uhr An
diesem Tag wird sich die Stalltüre für rund 7.000 Hühner nach Monaten
wieder öffnen.


Originaltext: Erzeugergemeinschaft CW Öko Ei GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43859
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43859.rss2

Pressekontakt:
Erzeugergemeinschaft CW Öko Ei GmbH, Walter Höhne, Habichtstr. 42,
85088 Vohburg, Tel. 08457/9345-21 - Elisabeth Schütze PR,
Buchendorfer Str. 4, 82319 Starnberg, Tel. 08151/89507


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