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BGA: Börsengang der Bahn AG nur im Interesse der Kunden!

Geschrieben am 09-05-2006

Berlin (ots) - "Der geplante Börsengang der Deutschen Bahn AG kann
und darf nur im Interesse der Kunden durchgeführt werden. Dies heißt,
mehr Wettbewerb auf der Schiene führt zu günstigen und bezahlbaren
Preisen. Und dieses Ziel kann nur durch die Trennung von Netz und
Betrieb realisiert werden." Dies erklärte Gerhard Riemann,
Vorsitzender des BGA-Verkehrsausschusses, angesichts der
bevorstehenden Anhörung zum Börsengang der Deutschen Bahn AG im
Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages heute in Berlin.

Ein Gutachterteam hatte im Januar fünf Szenarien zur möglichen
Privatisierung der Bahn AG vorgelegt. Dabei zeigte sich, dass der
höchste Nutzen für die Kunden durch einen größtmöglichen Wettbewerb,
der nur aus der Abspaltung von Netz und Betrieb resultiert, gesichert
werden kann. Lediglich im Falle der Beibehaltung der jet-zigen
Struktur der Deutschen Bahn AG wäre ein rascher Börsengang mit einem
größtmöglichen Haushalts- und Vermögenseffekt des Bundes verbunden.
"Die Entscheidung über den Börsengang der Bahn AG darf nicht von der
verlockenden Idee bestimmt werden, Haushaltslöcher des Bundes stopfen
zu können", appellierte Riemann an die Verkehrspolitiker aller
Parteien. "Dieser Effekt käme nur einem Tropfen auf den heißen Stein
gleich, da die Privatisierungserlöse die Finanzprobleme des Bundes
nicht lösen können", so Riemann.

"Es geht bei dieser wichtigen Frage vielmehr um eine
Weichenstellung des gesamten Schienenverkehrs für die Zukunft. Mit
einem Marktanteil von 6,6 Prozent im Personenverkehr und 15,8 Prozent
im Güterverkehr kann die Bahn nicht mehr so weiter machen wie bisher.
Das bekundete Ziel der Deutschen Bahn, stärker Einzelwagen als bisher
zu transportieren, zeigt in die richtige Richtung. Der Verkehrsträger
Schiene hat Potenzial, durch den Wettbewerb verschiedener Anbieter
kundenorientiert und flexibel sowie wesentlich mehr Güter- und
Personen¬verkehr durchzuführen", so Riemann weiter. "Ähnlich der Maut
auf Autobahnen sollte künftig eine Netzbetreibergesellschaft
Trassenentgelte bei den unterschiedlichen Nutzern eintreiben und für
den Erhalt, die Sicherheit und die Auslastung der Schiene sorgen.
Wenn der Bund 51 Prozent der Anteile einer zu gründenden
Netzbetreibergesellschaft halten würde, könnten die verbleibenden 49
Prozent auf die verschiedenen privaten Bahngesellschaften - so auch
anteilig an die Deutsche Bahn AG - aufgeteilt werden. Hierfür ist
aber die formale Trennung von Netz und Betrieb unerlässlich", so
Riemann abschließend.

26, Berlin, 9. Mai 2006

Originaltext: BGA Bundesverb.Dt.Groß- u. Außenhandels
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6564
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6564.rss2

Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529


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