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Uhl: Notwendige Abschiebungen durchsetzen

Geschrieben am 28-12-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des brutalen Überfalls auf einen Rentner
in der Münchener U-Bahn erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Unabhängig von der Diskussion um die Anwendung des
Jugendstrafrechts muss es möglich sein, dass ein unbelehrbarer
nichtdeutscher Serienstraftäter aus Deutschland abgeschoben werden
kann, noch bevor er hier einen Mord begehen kann.

Hierfür hat die Union eine wichtige Rechtsänderung bewirkt: Vor
der Gesetzesänderung im August 2007 war eine Ausweisung
schwerstkrimineller Serienstraftäter aus Deutschland kaum möglich,
weil für diesen Personenkreis ein besonderer Ausweisungsschutz galt.
Die ins Aufenthaltsgesetz eingeführte abgeschwächte "Mehmet-Klausel"
beendet diesen unhaltbaren Zustand zumindest für heranwachsende
Serienstraftäter. Leider war eine Einbeziehung von
schwerstkriminellen Jugendlichen mit der SPD nicht durchsetzbar. Die
Folge ist, dass Minderjährige auch weiterhin Serienstraftaten begehen
können und dabei kaum Gefahr laufen, ausgewiesen zu werden.

Eine Abschiebung, evtl. nach Verbüßung einer Mindesthaftzeit, hat
eine abschreckende Wirkung wie keine andere Strafe. Dies beweist
nicht zuletzt der "Mehmet-Effekt" in den Jahren 1998 und 1999. Die
öffentliche Debatte um die Abschiebung hatte gefährdete Jugendliche
diszipliniert und die Eltern sensibilisiert, ihren Erziehungsauftrag
konsequenter wahrzunehmen. Im Münchner Polizei-Report 1999 heißt es
wörtlich: "Spürbar hielten sich potentielle Täter von Straftaten
zurück."

Auch für einen EU-Bürger kommt eine Ausweisung in Betracht, wenn
eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung von ihm ausgeht.
Sogar für minderjährige EU-Bürger besteht zumindest rechtlich die
Möglichkeit der Ausweisung, wenn zwingende Gründe der öffentlichen
Sicherheit dafür sprechen. Dies ist der Fall bei einer Verurteilung
zu mindestens fünf Jahren Haft. Insbesondere wenn Täter Einsicht und
Reue fehlen lassen, muss der Schutz der Bevölkerung den Vorrang vor
allen sozialpädagogischen Erwägungen haben.

Bei den beiden Münchner U-Bahn-Schlägern ist genau zu prüfen, ob
die Justiz auf die bisherige kriminelle Karriere angemessen reagiert
hat. Daran wird sich die Frage anschließen, ob die Landeshauptstadt
München unter dem gegebenen ausländerrechtlichen Rahmen eine
Ausweisung hätte verhängen können.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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