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Friedrich: Vorrang für dezentrale Lösungen

Geschrieben am 20-12-2007

Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB:

Bei der vom Bundesverfassungsgericht bis spätestens 2010
geforderten Neuregelung der Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaften
für die Grundsicherung für Arbeitssuchende muss ein möglichst
dezentraler Ansatz gewährleistet sein.

Die positiven Erfahrungen in den Optionskommunen bestärken uns in
der Auffassung, dass die Vermittlung und Betreuung von
ALG-II-Empfängern so problemspezifisch und damit dezentral wie
möglich geregelt werden müssen. Die Erfahrung und Kompetenz der
Kommunen sowie ihre Fähigkeit, auf die individuelle Situation vor Ort
einzugehen, müssen Vorrang haben.

Allerdings dürfen die Kommunen zu Recht erwarten, dass der Bund
seiner finanziellen Verantwortung in dieser Frage gerecht wird. Der
Bund muss sich deswegen klar zu dieser Verantwortung bekennen.

Eine Rückkehr zum Nebeneinander von basisferner zentralistischer
Verwaltung und Kompetenz vor Ort darf es nicht geben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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