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BZA spricht sich klar für die Aufnahme der Zeitarbeitbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aus

Geschrieben am 20.12.2007 - [Nächster Artikel]

Bonn (ots) -

Mindestlohn in der Zeitarbeit ist keine Frage "ob" er kommt,
sondern "wann".

Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA)
fordert die Politik auf, die Zeitarbeitbranche in das Entsendegesetz
aufzunehmen, um erreichte soziale Standards zu erhalten und um
Zeitarbeit als wichtige Beschäftigungsform zukunftssicher im
deutschen Arbeitsmarkt zu verankern. Damit widerspricht er den
gestrigen Aussagen des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer
Personaldienstleister (AMP) "Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmen
gegen Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz".

Der bereits vorliegende Mindestlohntarifvertrag von 7,31 Euro, den
die führenden Arbeitgeberverbände BZA und IGZ mit den großen
DGB-Gewerkschaften vereinbart haben, könnte sofort als
allgemeinverbindlich für die gesamte Zeitarbeitsbranche erklärt
werden, da schon heute über zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer in
Deutschland nach den Bedingungen der beiden DGB-Tarifverträge
beschäftigt sind.

"Dieser Branchen-Mindestlohn für die Zeitarbeit ist vor dem
Hintergrund der EU-Osterweiterung wichtig. Wir sagen "ja" zur
Freizügigkeit von Arbeitnehmern, aber bitte nicht zu Lasten unseres
fairen Tarifniveaus. Wir wollen nicht zulassen, dass in Deutschland
bald Dumping-Tarife aus dem Ausland legal ihre Wirkung entfalten
können", so Dr. Adrian Hurst, Kommissarischer Hauptgeschäftsführer
des BZA und verantwortlich für Tarifwesen. "Der BZA will keine
Abschottung des deutschen Marktes gegenüber anderen EU-Märkten.
Gerade vor dem Hintergrund des heutigen Fachkräftemangels werden wir
von offenen Arbeitsmärkten profitieren können. Es ist aber notwendig,
soziale Mindeststandards zu wahren." Der BZA weiß sich hier einig mit
der Mehrheit der deutschen Bevölkerung. Nach einer aktuellen
SPIEGEL-Umfrage (Ausgabe Nr. 51, 17.12.07) der TNS-Forschung unter
1.000 Befragten sind 75 Prozent der Befragten für einen gesetzlichen
Mindestlohn. Der BZA setzt sich für faire Mindesttarifbedingungen in
der Zeitarbeit ein. Diese wurden in zähen Verhandlungen mit den
großen Gewerkschaften des DGB längstens definiert und seither im
Markt auch durchgesetzt.

Aufklärungskampagne für gute Zeitarbeit

Trotzdem gibt es - auch durch ständige Negativberichterstattung -
viel Unsicherheit unter den Arbeitnehmern. Deshalb hat der BZA jüngst
eine breite Aufklärungskampagne gestartet, um die immer
vielschichtigere Branche transparenter zu machen und Kennzeichen
guter Zeitarbeit aufzuzeigen. Sebastian Lazay, BZA-Vorstand und
verantwortlich für die BZA-Kampagne "Da verdiene ich mehr" stellt
dazu fest: "Der BZA-Tarifvertrag ist ein Beleg für die
sozio-ökonomische Verant¬wortung der BZA-Mitgliedsunternehmen
gegenüber Zeitarbeitnehmern und Kunden-Unternehmen. Weit mehr
Zeitarbeitunternehmen als nur die Mitgliedsunternehmen des BZA wenden
unseren Tarifvertrag ja auch deshalb an. Weil auch sie gute,
qualifizierte und zufriedene Mitarbeiter wollen." Moderne Zeitarbeit
- so, wie sie der BZA versteht - ist nicht nur eine Frage der
Entlohnung, sondern auch der sonstigen Rahmenbedingungen. Viele
wissen nicht, dass Zeitarbeit in Deutschland die volle Sicherheit der
Festanstellung bietet mit allen Vorteilen wie Lohnfortzahlung bei
Krankheit, Urlaub und allen gesetzlichen Sozialleistungen. Der Umfang
der übrigen Leistungen (z.B. Weihnachtsgeld) wiederum hängt davon ab,
was im konkreten Tarifvertrag festgelegt ist. Der BZA bietet auch
hier die besten Bedingungen."

Kein Dammbruch durch Mindestlohn

"Durch einen Mindestlohn in der Zeitarbeit wird es nicht zu einem
Dammbruch kommen", entgegnet BZA-Präsident Volker Enkerts der
AMP-Position und vereinzelten Befürchtungen in der Politik. "Der
Branchenmindestlohn von BZA und IGZ ist aus unserer Sicht
marktverträglich, wirtschaftlich vertretbar und mit Augenmaß
abgeschlossen", so Enkerts. Ziel sei es, die erreichten sozialen
Standards in der Zeitarbeit zu sichern sowie Sozial- und Lohndumping
durch grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

Die Aussage des AMP, die Einführung eines
Mindestlohntarifvertrages würde zu massiven Arbeitsplatzverlusten in
der Zeitarbeitbranche führen, kann seitens des BZA nicht bestätigt
werden. Die Unternehmen des BZA repräsentieren über 200.000
Zeitarbeitnehmer. Diese Arbeitnehmer werden seit Einführung des
BZA-Tarifvertrages 2004 entsprechend entlohnt. Der Einstiegstarif in
der niedrigsten Lohngruppe beträgt 7,38 Euro im Westen und 6,42 im
Osten. Die Einführung des vorliegenden Mindestlohnes in der
Zeitarbeit von 7,31 Euro (West) würde also für diese Mitarbeiter und
ihre Arbeitgeber, die Zeitarbeitunternehmen des BZA, nichts ändern.
"Jetzt ist der Zeitpunkt, uns zu Qualität und Sozialverträglichkeit
zu bekennen - bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit. Es geht um die
Zukunftsfähigkeit der Zeitarbeit", wendet sich Lazay gegen Vorwürfe
des AMP, der BZA wolle unliebsame Konkurrenz ausschalten. "Es geht um
mehr!"

Jobmotor und Weg aus der Arbeitslosigkeit

Der Beitrag der Zeitarbeit am Wirtschaftsaufschwung ist
unbestritten. Im Aufschwungjahr 2006 gingen bis zu 75 Prozent der
Neueinstellungen auf Zeitarbeit zurück. Für das laufende Jahr liegt
der Anteil bei 25 Prozent. Auch wenn für die meisten Arbeitnehmer die
Zeitarbeit nicht das Karriereziel ist, so wird die feste Anstellung
beim Zeitarbeitunternehmen gerne als Sprungbrett in konventionelle
Festanstellungen und als bester und schnellster Weg aus der
Arbeitslosigkeit genutzt. Die Chancen für Arbeitsuchende sind durch
die Vielzahl unterschiedlicher Einsätze groß. Das sieht auch der Chef
der Bundesagentur für Arbeit Frank-J. Weise so, den ein
Wirtschaftsmagazin zitiert: "Wir nehmen Zeitarbeit als Weg aus der
Arbeitslosigkeit sehr ernst." 70 Prozent der neu eingestellten
Zeitarbeitnehmer waren zuvor erwerbslos. Auch die am 10.12.2007
veröffentlichte Studie des IWG (Institut für Wirtschaft und
Gesellschaft) in Bonn zeigt: "Ohne die möglichst ungehinderte
Entfaltung der Zeitarbeit gäbe es heute in Deutschland
hunderttausende von Arbeitsplätzen weniger."

Informationskampagne - Details im Internet

Der BZA hat unter www.da-verdiene-ich-mehr.de eine Website
geschaltet. Hier können alle Zeitarbeitnehmer überprüfen, was sie von
guter Zeitarbeit erwarten dürfen und was welche Tarifverträge
leisten. Dort werden auch Zeitarbeit¬unternehmen aufgeführt, die die
höchsten Tariflöhne zahlen. An der Aktion des größten und am besten
vernetzten Arbeitgeberverbandes sind bundesweit über 580
Niederlassungen der Zeitarbeitunternehmen des BZA beteiligt. Sie alle
klären ebenfalls intensiv über die Rahmenbedingungen und
Verdienstmöglichkeiten in der Zeitarbeit auf und gehen mit regionalen
Aktionen in die Öffentlichkeit.

Kurzbeschreibung BZA

Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) ist der seit mehr als dreißig
Jahren führende Arbeitgeber- und Unternehmensverband von kleineren,
mittleren und großen (> 30 Niederlassungen) Zeitarbeitunternehmen mit
über 2.200 Mitgliedsbetrieben. Er ist sowohl nach der Anzahl der
beschäftigten Zeitarbeitnehmer als auch erzieltem Umsatz der größte
Arbeitgeberverband der Zeitarbeit. Der Einstiegslohn für Helfer im
BZA-Tarifvertrag beträgt 7,38 EUR.

Originaltext: Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61650
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61650.rss2

Pressekontakt:
Sieglinde Schneider
Tel.: 0611/ 40 80 610
Fax: 0611/ 40 80 699
sieglinde.schneider@accente.de
Accente Communication GmbH
Aarstraße 67
65195 Wiesbaden
 
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