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Deutscher Städte- und Gemeindebund zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Arbeitsgemeinschaften

Geschrieben am 20-12-2007

Berlin (ots) - Keine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit
- Kompetenz der Kommunen auch weiterhin einbinden

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt nach wie vor eine
Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit ab. Damit würde sich
der Bund aus der gesamtstaatlichen Verantwortung zur Bekämpfuung der
Arbeitslosigkeit zurückziehen. Die Kommunen wären mit der
Alleinverantwortung überfordert. Die Arbeitsgemeinschaften müssen
organisatorisch so umgestaltet werden, dass die Kommunen ihre
Kernkompetenzen zum Beispiel bei der Hilfe für Überschuldete, bei
Sprachkursen, der Kinderbetreuung für Alleinerziehende, bei der
Schaffung von Ein-Eurojobs und von staatlich geförderten
Arbeitsplätzen weiterhin einbringen können.

"Entscheidend kommt es darauf an, dass die Änderungen von
Organisationsstrukturen nicht auf dem Rücken der Arbeitslosen
ausgetragen werden. Wir sind auf einem guten Weg, auch immer mehr
Langzeitarbeitslose finden eine Beschäftigung, das darf nicht in
Frage gestellt werden", sagte Dr. Gerd Landsberg,
Hauptgeschäftsführer des DStGB heute in Berlin. Wir haben aber auch
noch wichtige Aufgaben vor uns. Von 100 Menschen, die wir in
Beschäftigung bringen, sind etwa 50 wieder nach einem Jahr in
Hartz-Bezug. Das müssen wir deutlich reduizieren und die
Nachbetreuung optimieren.

Das Gericht hat dem Gesetzgeber ausdrücklich eine Frist bis 2010
eingeräumt, die notwendigen Änderungen umzusetzen. Es besteht also
kein Anlass, mit großer Hektik kurzfristig neue Strukturen zu
fordern.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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