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Europäische Kommission hebt bereits verabschiedete Regelung zur Begrenzung der Handgepäckgröße wieder auf

Geschrieben am 13-12-2007

Berlin (ots) - Die Europäische Kommission hat heute gemeinsam mit
Vertretern der Mitgliedstaaten beschlossen, die geplante Einführung
einer Größenbeschränkung des Handgepäcks aufzuheben. Sie reagiert
damit auf die Ergebnisse einer Studie, die den Sicherheitsgewinn
dieser Regelung untersucht hat. Dazu erklärt Ralph Beisel,
Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Verkehrsflughäfen):

"Die deutschen Flughäfen danken der Europäischen Kommission, die
zusätzliche Sicherheitsregelung zurück zu nehmen", sagt Ralph Beisel,
Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. "Es war der richtige
Weg, die Größenbeschränkung des Handgepäcks zunächst durch
Luftsicherheitsexperten im Rahmen einer Risikoanalyse auf ihren
Nutzen hin zu untersuchen."

Ursprünglich hatte die zum 6. November 2006 eingeführte
EU-Verordnung, die eine Beschränkung bei der Mitnahme von
Flüssigkeiten im Handgepäck regelt, vorgesehen, zusätzlich ab 6. Mai
2007 nur noch Handgepäck mit den Maximalmaßen 56 cm x 45 cm x 25 cm
zuzulassen. Die Umsetzung dieser Regelung wurde auf Drängen der
europäischen Luftverkehrsindustrie bereits im April diesen Jahres um
ein Jahr verschoben. Zusätzlich wurde eine Studie in Auftrag gegeben,
die das durch größere Gepäckstücke möglicherweise ausgehende Risiko
untersuchen sollte.

Ralph Beisel erklärt dazu: "Wir sind froh, dass der Einsatz der
deutschen Flughäfen für eine Risikoanalyse erfolgreich war. Heute
sind wir außerdem stolz, dass das Ergebnis der Risikoanalyse unseren
Erwartungen entspricht und die bereits verabschiedete
Größenbegrenzung zurückgenommen wird. Die Ergebnisse der Studie
zeigen, dass die Gepäckgröße nahezu keinen Einfluss auf die
Sicherheit hat."

Die heutige Entscheidung von Europäischer Kommission und
Vertretern der Mitgliedstaaten stimmt optimistisch für die Zukunft.
Beisel appelliert: "Um einen höchstmöglichen Standard an Sicherheit
zu gewährleisten, sollten künftig alle Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen
einer Risikoanalyse bewertet werden. Dies sollte auch die kritische
Abwägung von Kosten und Nutzen beinhalten."

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Kontakt:
Leif Erichsen
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 310118-52
Mobil: 0157 72 58 94 76

Der Flughafenverband ADV: starke Flughäfen - kompetenter Partner

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 1947
in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der zivilen
Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der Flughafenverband ADV die
Flughäfen in der Schweiz, Österreich und in Deutschland.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen leistungsstarken und
wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Wir fordern
Rahmenbedingungen, die den bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen, die
optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten gewährleisten, die
Intermodalität unterstützen sowie die Umweltverträglichkeit und
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